Deckungssumme
Die Deckungssumme bezeichnet die Höchstgrenze, bis zu der die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall für den Schaden aufkommt. Unterschieden wird in der Privaten Haftpflichtversicherung zwischen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Wird eine Private Haftpflichtversicherung beantragt, sollte eine Police mit einer möglichst hohen Deckungssumme gewählt werden. Dies ist darin begründet, dass nach dem BGB jeder in unbegrenzter Höhe für Schäden haftbar gemacht werden kann. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, welche Schäden wie hoch gedeckt sind, da sich die verschiedenen Versicherungsanbieter hierbei sehr voneinander unterscheiden und Abstufungen in ihren Verträge haben. Beläuft sich die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden auf 2,5 Millionen Euro, heißt dies nicht automatisch, dass auch Vermögensschäden in gleicher Höhe mitversichert sind. In der Regel sind Vermögensschäden nur bis zu einer Höhe von 25.000 Euro versichert. Ältere Versicherungspolicen begleichen teilweise nur Schäden bis zu einer Million Euro. Reicht die Deckungssumme im Schadensfall nicht aus, muss der Schädiger für die Differenz selbst aufkommen.
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