Verkehrshaftungsversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Verkehrshaftungsversicherung
Mittels der Verkehrshaftungsversicherung können sich Frachtführer, Lagerhalter und Spediteure gegen die Haftungsrisiken absichern, die bei der Durchführung beziehungsweise Besorgung von Lagerung und Transport vorherrschen.
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Die Verkehrshaftungsversicherung schützt diesen Personenkreis vor den Haftungsansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ergeben können. Die Verkehrshaftungsversicherung wehrt unberechtigte beziehungsweise überhöhte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
Die Verkehrshaftungsversicherung greift bei Verlust und Beschädigung von Gütern, bei Nichteinhaltung von Lieferfristen sowie bei sonstigen Vermögensschäden. Personenschäden sind in der Regel nicht durch die Verkehrshaftungsversicherung abgedeckt (ausgenommen Luftfrachtführer).
Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt im versicherten Schadensfall unter anderem Gerichtsgebühren, Aufwendungen zur Schadensabwendung und Schadensminderung sowie Bergungskosten und Vernichtungskosten / Beseitigungskosten, soweit erforderlich (gesetzlich, behördlich etc.).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Kernenergie, Vertragsstrafen sowie Schäden an Antiquitäten, Kunstgegenständen, Edelsteinen, Geld, Urkunden und radioaktiven Stoffen. Der Versicherungsumfang beziehungsweise die Versicherungsausschlüsse können je nach Versicherungspolice variieren. So existiert beispielsweise die Vorsorgeversicherung, gemäß dieser besteht für Sammelladungen oder auch bei Unkenntnis bezüglich der Güterart ein begrenzter Versicherungsschutz pro Fahrzeug.
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Für bestimmte Personen beziehungsweise bestimmte Fahrzeuge ist die Verkehrshaftungsversicherung eine Pflichtversicherung. Frachtführer, die Ware innerhalb Deutschlands transportieren und deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen. Bei Kontrollen ist in der Regel die Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen.
Verkehrshaftungsversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Verkehrshaftungsversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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