Infos zum Thema Studentische Krankenversicherung
Es gibt zwei Krankenversicherungsarten für Studenten. Zum einen gibt es die staatliche Krankenversicherungen und zum anderen gibt es die privaten Krankenversicherungen für Studenten.
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Mit dem Eintritt in das studentische Leben endet die Mitgliedschaft in der Familienversicherung und die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag beträgt monatlich 56,62 € und ist bei allen Krankenkassen gleich. BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss von 55,- Euro monatlich. |
Diese Art der Krankenversicherung endet mit Ablauf des 30. Lebensjahres oder Ende des 14. Semesters. Allerdings lässt sich die Ablauffrist nach hinten verschieben wenn der angehende Student vor seinem Studium in irgend einer Form benachteiligt wurde. Das bedeutet zum Beispiel, dass er vor dem Studienbeginn Zivildienst oder Wehrdienst geleistet hat oder, dass ein Kind geboren wurde.
Des weiteren zählen dazu: Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS, körperlich benachteiligte und Studenten welche sich um körperlich benachteiligte Menschen kümmern müssen, Mitarbeiter von Hochschulgremien, Studenten welche die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erreicht haben oder längere Erkrankt waren.
Nach dem Ablauf der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten kann diese in eine freiwillige Krankenversicherung umgewandelt werden, allerdings steigen die Beitragssätze dann deutlich an. Im Übergangssemester (das nächste Semester nach Ablauf der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten) steigt der Monatsbeitrag auf ca. 95 Euro. Danach steigen die monatlichen Beträge noch einmal auf 120,- bis zu 130,- Euro. BAföG-Empfänger erhalten weiterhin den monatlichen Zuschuss von 55 Euro.
Alternativ dazu bietet sich an, eine private Krankenversicherung für Studenten abzuschließen. Nach Ablauf der staatlichen Krankenversicherung für Studenten, ist es oft günstiger sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden, welche speziell auf die Bedürfnisse für Studenten abgestimmt ist. Außerdem bieten sie oftmals ein größeres Leistungsspektrum an, was sich durch höhere Monatsbeiträge noch erweitern lässt.
Zum Beispiel werden oft gezahlt: Leistungen für Alternative Heilungsmethoden z.B. Akupunktur, die Praxisgebühr fällt weg, Zusatzleistungen für Zahnersatz, bevorzugte Unterbringung in 1-2 Bettzimmern. Gesetzlich versicherte werden gewöhnlich in 3-4 Bettzimmern untergebracht.
Wenn eine längere Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen wurden zahlt die private Krankenkasse einen Teil der Leistungen zurück. Außerdem kann man sich den Arzt zu dem man gehen möchte frei aussuchen. Gesetzlich versicherte Ärzte dürfen sich nur von Ärzten behandeln lassen welche eine Krankenkassenzulassung haben. Außerdem sollte man bedenken, dass Kassenärzte bei der Behandlung immer das günstigste Medikament verschreiben müssen, Privatärzte haben da oft bessere Möglichkeiten.
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Unausgesprochen, jedoch in zahlreichen Tests seriöser Reporter bewiesen, ist auch die Tatsache, dass Privat versicherte oft freundlicher und bevorzugter behandelt werden weil die Ärzte an diesen Patienten sehr viel mehr verdienen als an einem Kassenpatienten welche oft nur im Akkord abgearbeitet werden.
Eine private studentische Krankenversicherung kann insbesondere eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Privatkrankenversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.
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