Reiseunfallversicherung - die wichtigsten Informationen zu Reiseunfallversicherungen
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur dann in Leistung, wenn sich ein Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Kindertagesstätte oder auf dem direkten Hin- und Rückweg ereignet.
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Dementsprechend ist eine private Absicherung in Form einer Privaten Unfallversicherung oder mittels einer Reiseunfallversicherung sinnvoll, denn häufig geschehen Unfälle innerhalb der Freizeit beziehungsweise während des wohlverdienten Urlaubes. |
Wie schnell passiert ein Unfall, auch während des Urlaubes, so beispielsweise beim Spaziergang am Strand, beim Wandern in den Bergen, während einer ausgiebigen Fahrradtour, beim Wasserski, beim Alpinski, beim Schwimmen im Meer oder auch in der Hotelanlage. Die Unfallgefahr im Urlaub ist enorm, allein durch die vielfältigen Freizeitaktivitäten.
Eine Reiseunfallversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person während einer Reise einen Unfall erleidet, hierzu gehören auch der Hin- und Rückweg. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen derartiger Unfallschäden. Der Abschluss einer Reiseunfallversicherung empfiehlt sich insbesondere für Personen, die keine Private Unfallversicherung besitzen.
Es kann unterschieden werden in die Reiseunfallversicherung und in die Dienstreiseunfallversicherung. Die Reiseunfallversicherung greift bei Reisen, die einem touristischen Zweck dienen, also während eines privaten Urlaubes. Die Dienstreiseversicherung hingegen sichert das Unfallrisiko während einer Geschäftsreise ab. Einige Versicherungsgesellschaften offerieren die Kombination beider Versicherungsvarianten.
Zu den Leistungen einer Reiseunfallversicherung gehören in der Regel Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld / Krankentagegeld, Bergungskosten und Aufwendungen für kosmetische Operationen. Im Fall von Invalidität infolge eines Unfalls während der Reise, leistet die Reiseunfallversicherung ebenfalls, hier kann normalerweise vorab entschieden werden zwischen einer lebenslangen Unfallrente, einer Unfallrente bis zur gesetzlichen Altersrente oder einer einmaligen Auszahlung.
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Reiseunfalls, zahlt die Reiseunfallversicherung die festgelegte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Vor Abschluss einer Reiseunfallversicherung sollte der Versicherungsumfang geprüft werden, zu beachten sind insbesondere die Vorraussetzungen für die Unfallrente (Invaliditätsgrad).
Die Reisunfallversicherung gilt in der Regel weltweit. Die Versicherungshöchstdauer variiert von Versicherung zu Versicherung und liegt meist zwischen 6 und 8 Wochen. Einige Versicherungsgesellschaften setzen eine Mindestversicherungsdauer voraus, beispielsweise zwei Übernachtungen. Üblicherweise kann eine Reiseunfallversicherung bis zum Abreisetag abgeschlossen werden.
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Zu berücksichtigen sind auch die Versicherungsausschlüsse, hierzu zählen unter anderem Unfälle, die durch Geistes- beziehungsweise Bewusstseinsstörungen (Trunkenheit) verursacht wurden oder auch Unfälle, bei denen die versicherte Person als Fahrer oder Insasse einer Motorrennveranstaltung fungierte. Weiterhin ausgenommen sind Unfälle infolge von Bürgerkriegen. Risikosportarten, wie beispielsweise Segelfliegen, sind normalerweise nicht im Versicherungsschutz enthalten, können aber häufig gegen Mehrprämie mitversichert werden.
Reiseunfallversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Reiseunfallversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.
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