Montageversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Montageversicherung
Größere Maschinen und Anlagen bringen zwangsläufig ein größeres Risiko mit sich. Die Gefahr besteht vom Errichten der Bausstelle bis hin zur Fertigstellung des Projektes und der Abnahme durch den Auftraggeber.
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Während der verschiedenen Montage- beziehungsweise Herstellungsphasen können unterschiedliche Risiken verschiedene Schäden verursachen. Die Montageversicherung, eine der ältesten technischen Versicherungen, bietet dem Versicherungsnehmer Schutz vor den finanziellen Folgen eines Montageschadens innerhalb des Montagezeitraumes. |
Die Montageversicherung versichert das Montageobjekt, beispielsweise Maschinen, Apparate, Konstruktionen und dazugehörige Reserveteile, die Montageausrüstung, zum Beispiel Werkzeuge, Wohnbaracken, Gerüste und Kräne, und fremde Sachen, also Gegenstände mit denen zwar montiert wird, die aber weder Montageobjekte noch Montageausrüstung sind.
Einige Gesellschaften ermöglichen auch die Absicherung von schwimmenden Sachen, zusätzlichen Bergungs- beziehungsweise Aufräumungskosten sowie des Eigentums des Personals, sofern die Montage außerhalb von Deutschland vollzogen wird.
Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Zeichnungen, Akten und Ähnliches sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Abgesichert werden können Neumontagen einschließlich Probelauf, Demontagen und Remontagen inklusive Probelauf, zum Beispiel beim Betriebsumzug, sowie reine Demontagen, beispielsweise beim Verkauf einer gebrauchten Anlage.
Die Montageversicherung deckt während der Versicherungsdauer Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Materialfehler, Montagefehler, Betriebsunfälle, Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Einbruchdiebstahl etc. entstanden sind. Einige Versicherungsgesellschaften erweitern auf Antrag den Versicherungsschutz um Streik, Aussperrung, innere Unruhen und radioaktive Isotope.
Kriegsereignisse, gewöhnliche Witterungseinflüsse sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers zählen beispielsweise zu den Risikoausschlüssen.
Die Montageversicherung leistet im versicherten Schadensfall die Instandsetzungskosten oder bei Zerstörung oder Verlust des versicherten Objektes den Zeitwert (abzüglich eventueller Restwerte). In der Regel werden für das versicherte Montageobjekt auch Aufräumungskosten und Bergungskosten übernommen (meist 2 Prozent der Deckungssumme). Üblicherweise wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
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Die Versicherungssumme für den Montagegegenstand richtet sich normalerweise nach dem Vertragspreis. Die Deckungssumme der Montageausrüstung ist abhängig von deren Neuwert und bei fremden Sachen wird üblicherweise eine Entschädigungsgrenze gemäß der eventuellen Gefahr vereinbart.
Die Versicherungsdauer ist abhängig von der Dauer des Montageprozesses und kann zwischen einigen Tagen und mehren Jahren (Brückenbau etc.) liegen.
Montageversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Montageversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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