Auslandsversicherung - welche Auslandsversicherungen es gibt und welche sinnvoll sind
Eine Auslandsversicherung versichert kurzfristige Reisen bis zu ständigen Auslandsaufenthalte der versicherten Person, d. h. die Laufzeit einer Auslandsversicherung kann von einigen Tagen bis unbegrenzt laufen. Sie deckt Urlaubsreisen und Geschäftsreisen ab.
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Auslandsversicherungen beinhalten in der Regel unterschiedliche Produkte, wie die Reisehaftpflicht, die Reiserechtsschutz und die Reiseunfallversicherung. Die Auslandsversicherung deckt somit Risiken und die damit verbundenen Kosten ab, die die Gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. |
So wird beispielsweise ein notwendiger Rücktransport aus dem europäischen Ausland nach Deutschland von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. In diesen Fällen leistet die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie trägt die Kosten, die die Gesetzlichen Krankenkassen in den europäischen Ländern nicht übernehmen, d. h. die Leistungen, die über die normalen Gesundheitsleistungen hinaus gehen.
Je nach Versicherer kann es sein, dass eine Abfrage nach Vorerkrankungen vor Versicherungsabschluss erfolgt, teilweise erfolgt auch eine Gesundheitsprüfung.
Die Auslandsversicherung sollte vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Das Internet macht es möglich, dass Auslandsversicherungen, die nur eine kurze Laufzeit aufweisen, online abgeschlossen werden können. Bei Auslandsversicherungen, die über eine längere Dauer laufen sollen, bedarf es der Unterschrift des Versicherungsnehmers.
Manche Versicherungsunternehmen bieten bei längeren Auslandsaufenthalten einen Auslands-Komplett-Versicherungsschutz, der eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Krankenversicherung beinhaltet.
Zu den Leistungen der Auslandsversicherung zählt beispielsweise der weltweite Versicherungsschutz und im stationären und ambulanten Bereich gibt es keine Summenbegrenzung, ebenso bei akuter Zahnbehandlung.
Zum Abschluss einer Auslandsversicherung muss der Versicherungsnehmer einen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen.
Bei Abschluss einer Auslandsversicherung gilt der Versicherungsschutz ab dem Beginn des Auslandsaufenthaltes, und die Auslandsversicherung endet, wenn der vereinbarte Zeitpunkt erreicht ist. In der Regel gilt die Versicherung für ein Jahr, kann jedoch auch auf zwei Jahre erhöht werden.
Liegt die Dauer der Versicherung unter einem Jahr, handelt es sich um eine Reisekrankenversicherung. Diese Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, die durch eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung entstehen. Auch Operationen, Heil- und Hilfsmittel und Arzneimittel sind in der Reisekrankenversicherung eingeschlossen. Die Auslandskrankenscheine, die von den Gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben werden, werden teilweise nicht von den ausländischen Ärzten akzeptiert, so dass ein Urlauber mit hohen Behandlungskosten ohne einen zusätzlichen Versicherungsschutz rechnen muss.
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Doch nicht nur Reisende und Urlauber benötigen eine Auslandsversicherung, auch Sprachschüler oder Au-Pair-Mädchen. Auch wenn man sich für eine längere Zeit im Ausland aufhält, sollte man die vorhandenen Versicherungen in Deutschland nicht kündigen, sondern eher Ruhe versichern, um den Versicherungsschutz bei der Rückkehr zu gewährleisten.
Auslandsversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Auslandsversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.
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