Rentenvergleich der Möglichkeiten zur Altersvorsorge
Zur Sicherung der privaten Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Hierzu gehören die private Basisrentenversicherung, die Riester-Rente, die Rürup-Rente sowie die fondsgebundene Rentenversicherung.
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Bereits zum 01.01.2002 wurde die Riester-Rente eingeführt. Die Besonderheit der Riester-Rente ist die Altersvorsorge mit Unterstützung von staatlichen Fördermitteln. Die freiwillige Rentenversicherung dient vorrangig zur Abfederung der Lücke zwischen Einkommen und Versorgungsbedarf. Um die staatlichen Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein festgesetzter Mindestbetrag eingezahlt werden. |
Dieser wiederum ist abhängig vom beitragspflichten Bruttoeinkommen. Für das laufende Jahr 2007 sind das immerhin 3 %. 2008 wird die Grenze sogar auf 4 % angehoben. Die jährlichen Zulagen für 2007 belaufen sich bei allein stehenden Personen auf 114,00 €. Schließen Ehepartner jeweils eine Riester-Rente ab, erhalten diese 228,00 € staatliche Zulagen. Pro kindergeldberechtigtes Kind erhält der Versicherungsnehmer nochmals 138,00 €.
Im Jahr 2008 erhöht sich die staatliche Förderung, so dass Allein stehende mit einer Förderung von 154,00 € und Ehepartner mit 308,00 € rechnen können. Die Kinderzulage erhöht sich auf 185 €.
Ein Anrecht auf die staatliche Zulage haben alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören Arbeitnehmer, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Selbstständige, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Eltern in der Erziehungszeit. Freiwillig Rentenversicherte haben kein Anrecht auf eine staatliche Zulage. Die Auszahlung der Rentenbeträge kann monatlich ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Für Selbstständige und Freiberufler hingegen eignet sich die Rürup-Rente. Die im Jahr 2005 eingeführte Basisrente bietet ebenfalls eine gute Alternative für die private Altersvorsorge.
Die Rürup-Rente unterscheidet sich grundlegend von der Riester-Rente. Zwar unterliegt die Rürup-Rente auch einer staatlichen Förderung, jedoch erfolgt diese in Form von Steuerbegünstigungen, so dass jeder Personenkreis eine Rürup-Rente abschließen kann. Ausschlüsse gibt es in diesem Fall nicht. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer von Fall zu Fall flexibel entscheiden, welchen Betrag er in seine Altersvorsorge einzahlen möchte. Ein Mindestbetrag wird nicht gefordert. Die Rürup-Rente wird ebenfalls monatlich ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.
Die fondsgebundene Rentenversicherung zeichnet sich durch den Kauf von Fondsanteilen aus. Meist werden die Versicherungsbeiträge auf anteilig auf verschiedenartige Fonds verteilt, um so eine möglichst hohe Rendite zu erzielen und gleichzeitig das Risiko zu minimieren. Vorteilhaft ist zudem, dass der Versicherungsnehmer die Fondsanteile zu einem gewissen Grad steuern kann. Läuft beispielsweise der Versicherungsvertrag aus und ist abzusehen, dass die Rendite gering ausfällt, so kann der Versicherungsnehmer seine Vertragslaufzeit erhöhen.
Weiterhin steht dem Versicherungsnehmer frei, die Fonds zu wechseln damit beispielsweise Risiken minimiert werden können.
Im Gegensatz zur Riester- und Rürup-Rente kann für die fondsgebundene Rentenversicherung eine Abrufoption vereinbart werden. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit Fondsanteile ausgezahlt werden können. Andernfalls beginnt die Rentenzahlung nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit, je nach Wunsch des Versicherungsnehmers in monatlichen Beträgen oder als Einmalzahlung.
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Trotz der Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung sollte das Risiko durch eventuelle Kursschwankungen nicht außer Acht gelassen werden. Zwar werden nie vom gesamten Versicherungsbeitrag Fondsanteile gekauft, so dass eine Grundversorgung abgesichert ist. Die Rendite oder Verluste der jeweiligen Fondsanteile lassen sich jedoch nicht kalkulieren. Wer eine verlässliche und kalkulierbare Rentenversicherung sucht, sollte sich in diesem Fall für die Riester- oder Rürup-Rente entscheiden.
Auf jeden Fall sollte sich jeder mit der eigenen Privatrente frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültige optimale Riesterrente nicht geben. Einen individuellen Rentenvergleich sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
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