Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse - Überblick der Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge mit einer Pensionskasse und die wichtigsten Regelungen zu Pensionskassen.
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Pensionskassen - die wichtigsten Regelungen zur Pensionskasse

Viele Arbeitgeber, die den Mitarbeiter durch Sozialleistungen an Ihr Unternehmen binden wollen, unterstützen diesen durch Versorgungsleistungen in Form einer zusätzlichen Rente, meist kombiniert mit Versicherungsleistungen bei Invalidität oder Tod.

Zur betrieblichen Altersversorgung gibt es in Deutschland fünf Möglichkeiten zur Durchführung. Neben der Direktzusage durch den Arbeitgeber (in Form von Pensionsrückstellungen), der Unterstützungskasse (keine Förderung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes), Pensionsfonds (verstärkte und damit risikoreichere Anlage in Aktien) oder eine Direktversicherung, die der Pensionskasse in seiner Rechts- und Anlageform ähnlich ist, bildet die Pensionskasse dabei ein wichtiges Instrument.

Eine Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen, welches von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird. Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zahlt, sind Bestandteil des Bruttoarbeitslohns und bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 2.520 EUR) lohnsteuerfrei. Noch bis einschließlich 31.12.2008 ist dieser Betrag auch sozialversicherungsfrei. Im Regelfall werden die Beiträge per Gehaltsumwandlung in die Pensionskasse einbezahlt.
Im Gegensatz zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionskasse nach § 10 EStG förderungsfähig, so daß die staatliche  Riester-Förderung für Beiträge aus dem individuell zu versteuerndem Einkommen – also dem Betrag, der über den steuerfreien Freibetrag hinausgeht – durch Zulagen oder steuerliche Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten dem Arbeitnehmer zu Gute kommen kann.

Im Gegensatz zum Pensionsfonds, dessen Anlageform primär auf Aktien und Aktienfonds beruht, garantiert die Pensionskasse eine Verzinsung der Beiträge von derzeit mindestens 2,25%. Wie auch bei Lebens- und Rentenversicherungen ist der Anteil, der in Aktien investiert werden darf, auf 35 Prozent begrenzt, es wird also eher konventionell in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Die tatsächlich erzielbare Rendite orientiert sich an der durchschnittlichen Verzinsung von Rentenversicherungen. Da die Pensionskasse für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers haftet und im Insolvenzfall der Arbeitgeber dafür aufkommt, ist auch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge sehr sicher.

Bis kurz vor Rentenbeginn kann man entscheiden, in welcher Form diese Art der Direktversicherung ausgezahlt werden soll. Neben einer lebenslangen Rente sind einmalige Kapitalzahlung, eine Kombination aus beiden sowie eine zeitlich begrenzte Rente möglich. Die Leistungen kann man abrufen, wenn man in den Ruhestand eintritt, frühestens jedoch nach Ende des 60. Lebensjahres. Der einmal abgeschlossene Vertrag läßt sich auch fortführen, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Entweder zahlt man privat weiter in den Vertrag ein oder vereinbart mit dem neuen Arbeitgeber eine Fortführung des Vertrages als betriebliche Altersvorsorge. Im Regelfall läßt sich die Pensionskasse, wie die anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge auch, mit Lebensversicherungen und/oder einer Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit verbinden.

Der generelle Nachteil bei allen fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist, das zwar die Beiträge bis zur genannten Grenze steuerfrei sind, die Versorgungsleistungen selbst hingegen müssen später in voller Höhe versteuert werden (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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