Kapitalbildende Lebensversicherung - Was die kapitalbildende Lebensversicherung von Risiko-Lebensversicherungen unterscheidet.
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Lebensversicherungen - Infos zum Thema kapitalbildende Lebensversicherung

Generell decken Lebensversicherungen das Todesfallrisiko eines Versicherungsnehmers ab. Die Unterscheidung der Lebensversicherung erfolgt in zwei Arten: die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind Versicherungen, die dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit bieten, auf langfristige Sicht sein Geld anzulegen und somit für sein Alter zu sparen. Gerade diese kapitalbildende Lebensversicherung ist die bekannteste Form der Lebensversicherungen. Aufgrund der strengen Vorschriften, die es bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen gibt, ist der Sicherheitsfaktor sehr hoch.

Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt entweder dann, wenn die versicherte Person zur Laufzeit des Vertrages verstirbt; man spricht dann von der Todesfallleistung.
Die Erlebensfallleistung wird als der Zeitpunkt bezeichnet, wenn der Versicherte sein Geld mit Ablauf des Vertrages erhält.
Da die kapitalbildende Lebensversicherung somit eine zweifache Sicherheit bietet, wird sie gerne als finanzielle Vorsorge für das Alter oder der Angehörigen abgeschlossen.
Somit stellt die kapitalbildende Lebensversicherung eine Rückzahlungsmöglichkeit für ein aufgenommenes Darlehen dar.

Wer ein Haus finanzieren möchte, dem empfiehlt sich der Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung also so genannter Tilgungsersatz an. Ein großer Vorteil dieser Lebensversicherung ist, dass die Schuldzinsen während der gesamten Darlehenslaufzeit als Werbungskosten voll abgesetzt werden können.

Familien, die bereits über eine Lebensversicherung verfügen, können diese auch zur Finanzierung einer Immobilie einbinden. Diese vorhandene Lebensversicherung wird als Tilgungsersatz für die Baufinanzierung verwendet, wodurch die Liquidität erhöht wird, da diese Beträge bereits monatlich eingezahlt werden. Gerade bei bestehenden Lebensversicherungen können sich die vorhandenen Rückkaufswerte positiv auf die Darlehenskonditionen auswirken oder sie können als eine zusätzliche Sicherheit dienen. Dies trifft dann zu, wenn die Lebensversicherung als Tilgungsaussetzung abgetreten wird.
Wird die kapitalbildende Lebensversicherung als Tilgungsersatz für ein Darlehen verwendet, darf die Laufzeit maximal 30 Jahre betragen.

Die zweite Variante der Lebensversicherung ist, wie bereits erwähnt, die Risikolebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung ist gerade für junge Familien von großem Vorteil, da sie über die Gesetzliche Rentenversicherung hinaus für die finanzielle Situation sorgt. Sie deckt nur das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers ab.
Durch einen plötzlichen Tod des Versicherungsnehmers entstehen häufig große finanzielle Engpässe, die ohne eine ausreichende Vorsorge nicht bewältigt werden können. Die Risikolebensversicherung eignet sich für die Absicherung von Bauspardarlehen oder Bankdarlehen, wie sie meist für einen Haus- oder Wohnungskauf, abgeschlossen werden.
Bei Abschluss der Risikolebensversicherung wird ein bestimmter Betrag vereinbart, der im Todesfall zur Auszahlung kommt. Wichtig ist, dass bei Abschluss der Risikolebensversicherung bestimmte Punkte berücksichtigt werden.
Dies sind:

  1. die Höhe der Verbindlichkeiten
  2. die Laufzeit
  3. das Alter des Kindes oder der Kinder.

Auch wird beim Vertragsabschluss festgelegt, wer im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommt.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird bei der Risikolebensversicherung bei Ende der Vertragslaufzeit keine Leistung fällig.
Die Risikolebensversicherung deckt nur das finanzielle Risiko bei einem Todesfall, wodurch auch die monatlichen Beiträge sehr niedrig sind.

Die Unterscheidung der kapitalbildenden Lebensversicherung und der Risikolebensversicherung liegt also darin begründet, dass beide Versicherungen zwar das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers absichern, doch nur eine Versicherung, nämlich die kapitalbildende Lebensversicherung, nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einer Auszahlung der Versicherungssumme verpflichtet ist.
Die Risikolebensversicherung bildet somit kein Kapital, sondern versorgt im Todesfall die Angehörigen.

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültigen optimalen Altersrenten nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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