Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung - Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung und deren Entwicklung.
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Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI verankert.

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt bis zur Bemessungsgrenze unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Für das über die Bemessungsgrenze hinausgehende Arbeitsentgelt müssen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeiter und Angestellte ist gleich hoch. Unterschiede bestehen aber zwischen den alten und den neuen Bundesländern.
2007 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern bei 5.250,00 EUR, in den neuen Bundesländern bei 4.550,00 EUR (monatliches Arbeitsentgelt).
Ein Vergleich zu früheren Jahren zeigt, dass die Beitragsbemessungsgrenze ständig angehoben wurde.
Im Jahr 1992 lag die Beitragbemessungsgrenze in den alten Bundesländern noch bei umgerechnet 3.477,00 EUR und in den neuen Bundesländern bei umgerechnet 2.454,00 EUR.

Die Erhöhung des Grenzwertes, von 1992 bis 2007 um 1.773,00 EUR beziehungsweise 2.096,00 EUR macht deutlich, dass sich für einen Großteil der Arbeitnehmer die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht haben, was letztendlich zu einem geringeren Nettolohn führt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen gab es bisher für die Rentenversicherung der Knappschaft.

2007 sind die Bemessungsgrenzen erstmals denen der Arbeiter und Angestellten angeglichen. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung ist im Vergleich zu den früheren Jahren und im Gegensatz zu den Arbeitern und Angestellten ein stetiges Absinken des Grenzwertes zu beobachten.
Als beitragspflichtige Einnahme zählt bei den Arbeitern und Angestellten das Arbeitsentgelt.
Für Auszubildende, behinderte Menschen und selbständig Tätige gibt es hierzu teilweise Sonderregelungen.

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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