Infos zum Thema Entschuldung und Insolvenz
Sind die finanziellen Belastungen nach Aufnahme eines Kredites zu hoch und die Forderungen der Gläubiger können nicht zurückgezahlt werden, entsteht ein hoher Grad der Verschuldung.
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Pfändungen und Zwangsvollstreckungen resultieren daraus. Nicht nur Unternehmer sondern auch Privatpersonen können diesem durch eine Entschuldung entgehen. Hilfreich ist dann zunächst der Gang zur Schuldnerberatung. Hier werden Kosten und Einnahmen gegenübergestellt, um letztlich zu sehen wie hoch der Verschuldungsgrad tatsächlich ist. |
Alternativen und Wege aus der Krise werden gemeinsam mit der Beratungsstelle gesucht. Die gängigste Methode für Unternehmen in Privatpersonen gleichermaßen ist die Insolvenz. Bei Beantragung der Insolvenz werden die Vermögensverhältnisse offen gelegt. für Privatpersonen besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Insolvenzverfahrens. Um dieses durchzuführen, können drei Wege gegangen werden. Der erste und auch einfachste Weg ist die außergerichtliche Schuldenregulierung. Im Vordergrund steht hier die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Gemeinsam mit der Schuldnerberatungsstelle wird versucht, eine für beide Seiten annehmbare Einigung zu finden. Scheitert dieses Vorhaben, können die Gläubiger das eigentliche Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Erst dann kommt es zum gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren. Auch hier steht im Vordergrund, eine schnelle und vor allem kostengünstige Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner zu finden.
Grundlage dieser Verhandlungen ist ein Schuldenbereinigungsplan. Mehr als die Hälfte der Gläubiger muss diesem Plan zustimmen, damit dieser Anwendung findet. Ziel des Schuldenbereinigungsverfahrens ist die Einbringung von Forderungen der Gläubiger, wenn auch nur einen prozentualen Anteil.
Je nach dem wie das Insolvenzverfahren ausgeht, sind mehr weniger Schulden vorhanden. Das deutsche Insolvenzrecht gewährt bei einer ordnungsgemäßen Führung eine Restschuldbefreiung, die allerdings nur zum Tragen kommt, wenn der Schuldner gewisse Verhaltensregeln einhält. Die Regelinsolvenzzeit beträgt in Deutschland zurzeit sieben Jahre. Zu den allgemeinen Verhaltensregeln gehört die Maßgabe, dass während des Insolvenzverfahrens keine neuen Schulden aufgebaut werden dürfen. Die Restschuldbefreiung findet auch dann nur Anwendung, wenn der Schuldner während seiner Insolvenz den Willen aufzeigt, seine Schulden zumindest teilweise zu begleichen. Wichtig ist auch, dass die Restschuldbefreiung nur für natürliche Personen gilt. Die Restschuldbefreiung tritt erst mit Ablauf des sieben Jahren Kraft.
Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Auch hier werden die Vermögensverhältnisse des Schuldners offen gelegt. Sämtliche Gläubiger erfahren auf diesem Wege, ob sie eine Chance auf Einbringung ihrer Forderungen haben. Nicht nur der Schuldner in sich kann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, vielmehr können Gläubiger diese nach erfolglosen Pfändungsversuchen beantragen. Voraussetzung ist hierbei jedoch ein vollstreckbarer Titel. Die Eidesstattliche Versicherung muss alle drei Jahre neu abgegeben werden, damit Gläubiger immer einen aktuellen Überblick über die Vermögensverhältnisse haben. Treten dabei Änderungen zu Gunsten der Gläubiger auf, werden erneut Pfändungsversuche durchgeführt.
Wird die Eidesstattliche Versicherung nicht freiwillig abgegeben, sondern vielmehr durch Gerichtsvollzieher oder Gläubiger herbeigeführt, kann bei Verweigerung ein Haftbefehl erlassen werden. Der Haftbefehl wird jedoch aufgehoben, sobald die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wird.
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Es empfiehlt sich jedoch immer auf eine private Insolvenz zurückzugreifen, da die Möglichkeit der Restschuldbefreiung bei einer Eidesstattlichen Versicherung nicht gegeben ist. Oft bleibt hier nur die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung zu treffen. Ist die Liste der Gläubiger jedoch sehr hoch, entwickelt sich dies zu einem schweren Unterfangen. Wird bei einer private Insolvenz einer Restschuldbefreiung gewährt und die Verhaltensregeln innerhalb der sieben Jahre eingehalten, sind praktisch alle Schulden abgegolten.
Um diesen Umstand zu entgehen, sollten größere Investitionen und Kreditaufnahmen tief greifend überlegt werden. Auch wenn die derzeitige finanzielle Situation die Aufnahme eines Kredites zulässt, kann der Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheit schnell zu einer prekären Situation führen. Des Weiteren ist es ratsam, Einkäufe nicht auf Ratenzahlungsbasis zu vereinbaren. Nicht selten können die Ausgaben aufgrund des fehlenden Überblicks mit den Einnahmen nicht mehr gedeckt werden.
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