Eigenheimförderung - Was bei der Eigenheimförderung zu beachten ist und welche Eigenheim-Förderungen es gibt.
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Infos zur Eigenheimförderung

Der Begriff Eigenheim bezeichnet eine vom Eigentümer bewohnte Wohnung bzw. ein vom Eigentümer bewohntes Haus, also beispielsweise ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.

Die Eigenheimquote in Deutschland liegt bei circa 41 Prozent und ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrig. Außerdem gibt es deutliche regionale Unterschiede, insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland.
Hauptursache hierfür sind die hohen Bodenkosten und Herstellungskosten.

In der Vergangenheit sind diese deutlich angestiegen und Experten vertreten die Ansicht, dass die gesetzlichen Bauvorschriften teilweise für die Höhe der Baukosten verantwortlich sind.
Ziel der staatlichen Eigenheimförderung ist es, breiten Bevölkerungsschichten zu Wohnungseigentum zu verhelfen. Zuerst erfolgte die Eigenheimförderung einkommens- abhängig durch Abzüge bei der Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage.

1996 trat das Eigenheimzulagegesetz in Kraft. Anstatt der Steuervergünstigung gab es nun eine einheitliche, auf acht Jahre befristete Eigenheimzulage. Seit 2004 betrug diese für Neufälle jährlich 1 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Neu- und Altbau, jedoch maximal 1.250,00 Euro. Zudem wurde eine Zulage von jährlich 800,00 Euro pro Kind gewährt. Anspruch auf die Eigenheimzulage hatten die Personen, deren Gesamteinkünfte nicht über 70.000,00 Euro bzw. 140.000,00 Euro bei verheirateten Personen lagen. Die Einkunftsgrenze erhöhte sich pro Kind um 30.000,00 Euro.
Die Eigenheimzulage war von Beginn an sehr umstritten, Wirtschaftswissenschaftler forderten die Streichung. Gemäß diesen führte diese Förderung zu erhöhten Baukosten. Also würde letztendlich wirtschaftlich betrachtet die Bauwirtschaft profitieren.
Außerdem wurde die Eigenheimzulage als sozial unausgewogen und als ungerechtfertigt bezeichnet. Diskutiert wurde hierbei der „Mitnahmeeffekt“. Die Beihilfen wurden aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Also teils finanziert durch Personen, die sich selbst kein Wohneigentum leisten konnten. Insbesondere junge Paare bzw. Familien und Geringverdiener, welche selbst hohe Mietkosten haben, wurden zur Immobilienfinanzierung anderer Personen herangezogen.
Die Eigenheimzulage wurde Anfang 2006 für Neufälle abgeschafft. Lediglich Wohneigentümer, welche bis zum 31.12.2005 den Kaufvertrag abgeschlossen haben oder einen Bauantrag gestellt haben, werden in der Regel noch gefördert.

Doch der Traum vom Eigenheim ist auch weiterhin realisierbar. Kreditinstitute und öffentliche Institutionen unterstützen mit günstigen Darlehen und Zuschüssen, so beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau („Wohnraum Modernisieren“ oder „Solarstrom Erzeugen“).
Nahezu alle Bundesländer bieten verbilligte Kredite für Hauskäufer und Wohnungskäufer sowie zur Modernisierung. Außerdem unterstützen auch verschiedene Unternehmen, beispielsweise Energieversorger - Zuschüsse beim Umrüsten auf Erdgas.
Zudem gibt es die Wohnungsbauprämie, eine staatliche Prämie zur Förderung des Wohnungsbaus.

Gefördert werden im Regelfall beispielsweise Sparzahlungen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (wenn dafür keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird) und Beiträge an Bausparkassen, sofern die Summe mindestens 50,00 Euro im Sparjahr beträgt. Bedingung ist normalerweise, dass die eingezahlten Sparbeiträge und Prämien zum Bau bzw. Erwerb selbst genutzten Wohneigentums genutzt werden. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht höher sein als 25.600,00 Euro bzw. 51.200,00 Euro bei verheirateten Personen. Der Fördersatz beträgt 8,8 Prozent, der Höchstbetrag 512,00 Euro bzw. 1.024,00 Euro bei Verheirateten.
Zudem fördert der Staat durch die Arbeitnehmersparzulage. So erhält man beispielsweise 9 Prozent von maximal 470,00 Euro pro Jahr, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag angelegt werden.

Die optimale Baufinanzierung beinhaltet eine Reihe von Punkten, die über die Jahre große Unterschiede bei den geleisteten Zinszahlungen ausmachen können. Dabei ist nicht nur der Effektivzins von Bedeutung. Eine Beratung durch einen Experten im Bereich der Baufinanzierungen kann über die Laufzeit einige tausend Euro sparen.

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