Darlehensvertrag - Was bei einem Darlehensvertrag zu beachten ist und wie man das günstigste Darlehen findet.
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Infos zum Darlehensvertrag

Mit einem Darlehensvertrag, auch Kreditvertrag genannt, geht der Darlehensgeber die Verpflichtung ein, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, den zur Verfügung gestellten Betrag zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt zurückzuzahlen, falls vereinbart mit den bis dahin angefallenen Zinsen.
Der Darlehensvertrag bildet die rechtliche Grundlage für einen Kredit oder ein Darlehen. Die Anforderungen an den denselben sind im BGB zu finden.

Punkte, die unbedingt im Darlehensvertrag enthalten sein müssen, sind die Darlehenshöhe, die Darlehenskosten, die Zinsen, die Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und - fristen und die Sicherheiten.  
Darlehensgeber können Kreditinstitute, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Eine Unterart des Darlehensvertrages ist der Verbraucherdarlehensvertrag. Hierbei tritt ein Unternehmer als Darlehensgeber auf und ein Verbraucher als Darlehensnehmer.

Haben Sie die Möglichkeit, ein Darlehen innerhalb der Familie aufzunehmen, können Sie eine Menge Geld sparen. Oft hat der Darlehensgeber ein persönliches Interesse an dem zu finanzierenden Objekt wie zum Beispiel bei einem Hausbau oder den Start in die berufliche Selbständigkeit. Die Rückzahlungsmodalitäten können hier individuell geklärt werden und Zinsaufwenden können gering wenn nicht sogar gespart werden. Wichtig ist aber, dass der Darlehensvertrag schriftlich geschlossen wird. Spätestens wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt, ist der große Familienstreit vorprogrammiert.
Vor der Vergabe eines Darlehens wird, zumindest von den Kreditinstituten, Ihre Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit geprüft. Je nach Höhe des Darlehens findet die Gegenüberstellung Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben statt. Eine Anfrage an die Schufa wird gestellt.

Bei einem höheren Darlehensbetrag werden außerdem die bei jedem Kreditgeschäft üblichen Sicherheiten verlangt. Diese sind im Einzelnen die hauptsächliche Absicherung durch das Einkommen oder die Absicherung durch eine Bürgschaft. Ebenfalls kann der Kreditgeber durch die Eintragung eines Grundpfandrechtes in das Grundbuch den Darlehensvertrag absichern.  Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren Kreditgeber auch so genannte Ersatzsicherheiten. Darunter fallen beispielsweise Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Sparbriefe und Sparpläne.

Es gibt vier Arten von Darlehen. Zum einen das endfällige Darlehen, bei dem der gesamte Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss. Zum anderen das Annuitätendarlehen, bei welchem die Rückzahlung in regelmäßigen Raten, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzen, erfolgt. Die dritte Art ist das Tilgungsdarlehen, wo die Tilgung während der Laufzeit gleich bleibt und die Zinsen nur auf den verbleibenden Betrag berechnet werden. Und letztendlich das Ratendarlehen, wo der gesamte Zinsbetrag zu Beginn auf den Darlehensbetrag aufgerechnet werden und die Abzahlung dann in gleich bleibenden Raten erfolgt.

Die optimale Baufinanzierung beinhaltet eine Reihe von Punkten, die über die Jahre große Unterschiede bei den geleisteten Zinszahlungen ausmachen können. Dabei ist nicht nur der Effektivzins von Bedeutung. Eine Beratung durch einen Experten im Bereich der Immobilienfinanzierung kann über die Laufzeit einige tausend Euro sparen.

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