Darlehen - das wichtigste zum Thema Darlehn
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag. Dieser verpflichtet den Darlehensgeber (Gläubiger) dazu, dem Darlehensnehmer (Schuldner) einen bestimmten Geldbetrag bzw. eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen.
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Und er verpflichtet den Darlehensnehmer bei Fälligkeit den Geldbetrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte oder Menge zurückzugeben und gegebenenfalls ein Darlehensentgelt (Zins) zu leisten. Ist der Darlehensgeber ein Kreditinstitut wird in der Regel vor Abschluss des Vertrages die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Darlehensnehmers geprüft. |
Hierzu werden meist Informationen bei der SCHUFA angefordert.
Der Darlehensnehmer kann zur Sicherung des Darlehens Sicherheiten stellen, beispielsweise Sicherungsübereignung von Sachen oder die Abtretung von Forderungen (Lohn- und Gehaltsforderungen).
Die Tilgung der Darlehenssumme kann entweder einmalig oder regelmäßig, beispielsweise in Form eines Annuitätendarlehens erfolgen.
Inhalt des Darlehensvertrages sind unter anderem die Höhe der Darlehenssumme, die Art und Höhe der Rückzahlung, die Höhe des Zinssatzes, Art der Darlehenssicherung und Sondertilgungsmöglichkeiten.
Zu beachten sind bei den verschiedenen Darlehensangeboten auch die Kosten. Der Effektivzins ist eine beliebte Vergleichsgröße. Er beinhaltet den Zinssatz und andere Kreditkosten, wie zum Beispiel Kreditvermittlungsprovisionen. Kontoführungsgebühren oder auch Grundbuchkosten werden nicht einkalkuliert. Es existieren gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Ein Vergleich der Auszahlungen (Darlehensbetrag) und Einzahlungen (Zinsen, Tilgungen, Gebühren, Verzugszinsen etc.) kann ebenfalls sinnvoll sein.
Es existieren verschiedene Darlehensarten. Beispiele: Bei einem endfälligen Darlehen (Fälligkeitsdarlehen) wird die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit in einer Summe (einmalig) zurückgezahlt.
Bei einem Annuitätendarlehen werden monatlich oder vierteljährlich konstante Rückzahlungsraten fällig. Die Raten bestehen aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Jede bezahlte Rate reduziert die Restschuld (Darlehenssumme). Während der Laufzeit sinkt dadurch der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Bei einem Tilgungsdarlehen sinken die Raten während der Laufzeit, denn die Tilgung bleibt konstant und die Zinsen sinken resultierend aus der abnehmenden Restschuld (Darlehenssumme).
Bei einem Ratendarlehen (Laufzeitdarlehen) wird die Darlehenssumme bis zum Ende der Laufzeit in gleichen Raten zurückgezahlt.
Bei einem partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
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Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um ein Darlehen von einer Bausparkasse, auf das der Bausparer Anrecht hat, sofern die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Zinssatz liegt normalerweise zwischen 4 und 5 Prozent und die Laufzeit beträgt üblicherweise zwischen 10 und 15 Jahren. Ein Bauspardarlehen darf in der Regel nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Das optimale Bau-Darlehen beinhaltet eine Reihe von Punkten, die über die Jahre große Unterschiede bei den geleisteten Zinszahlungen ausmachen können. Dabei ist nicht nur der Effektivzins von Bedeutung. Eine Beratung durch einen Experten im Bereich der Immobilienfinanzierung kann über die Laufzeit einige tausend Euro sparen.
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