Bauspardarlehen das wichtigste zum Bauspardarlehn
Eine Variante der Baufinanzierung ist der Bausparvertrag. Die Differenz zwischen der Bausumme und dem zur Verfügung stehenden Eigenkapital muss finanziert werden. Bausparkassen bieten dafür den so genannten Bausparvertrag.
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Bausparkassen sind Kreditinstitute, die Bauspareinlagen entgegennehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu Verfügung stellen. Der Bausparvertrag wird zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer geschlossen, die Vertragsumme (Bausparsumme) wird vertraglich festgelegt. |
Die festgelegte Bausparsumme besteht zum einen aus dem vom Bausparer zu leistenden Sparkapital, welches normalerweise 40 Prozent der Vertragsumme ausmacht und jährlich verzinst wird und zum anderen aus dem Bauspardarlehen (60 Prozent). Die vereinbarte Bausparsumme ist die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung.
Die (monatliche) Sparrate wird festgelegt. Der Bausparer leistet regelmäßig die vereinbarten Sparbeiträge und erwirbt damit das Anrecht auf die Gewährung eines Darlehens zu einem (vergleichsweise) niedrigen Zinssatz (Bauspardarlehen).
Nach Ablauf der Mindestsparzeit, die in der Regel 18 Monate beträgt, und dem Erreichen des Mindestsparguthabens sind die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt. Zu beachten: Zuteilung ist nicht immer gleich Auszahlung. Zwischen Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen und der Auszahlung können bei einigen Anbietern bis zu 9 Monate vergehen. Von Bedeutung ist, zu welchem Zeitpunkt der Anbieter die Zinsen gutschreibt und wann Bewertungsstichtag ist. Bei Tarifen, bei denen das Guthaben taggenau verzinst und der Vertrag monatlich neu bewertet wird, geht es meist am schnellsten. Dann beträgt die „Wartezeit“ oft nur noch 3 Monate. Dem Bausparer steht dann die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen, zur Verfügung.
In monatlichen Raten muss das Bauspardarlehen inkl. Zinsen normalerweise zurückgezahlt werden. Im Regelfall muss die Rückzahlung in dem gleichen Zeitraum erfolgen, in dem angespart wurde. Daher sind die Tilgungsraten relativ hoch. Dies führt wiederum zu einer schnellen Entschuldung.
Der Staat fördert Bausparverträge, beispielsweise durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Dies fördert wiederum die Attraktivität von Bausparverträgen. Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat, dessen zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die Förderung muss bei der jeweiligen Bausparkasse beantragt werden.
Zudem gelten Bausparverträge als planungssicher, denn es gibt normalerweise feste Kreditzinsen, daher unterliegen sie keinen Zinsschwankungen. Die Baufinanzierung ist daher unabhängiger von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt.
Bereits bei Abschluss des Vertrages weiß der Bausparer, welchen Konditionen das spätere Darlehen unterliegt.
Bausparverträge sind also risikoarm. Sie werden mit einem Zinssatz von etwa 4 – 5 Prozent verzinst.
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Für die Breitstellung des Darlehens können Gebühren erhoben werden, diese liegen meist zwischen 2 und 3 Prozent. Die Darlehenszinsen betragen je nach Tarif häufig zwischen 3 und 5 Prozent.
Neben den Abschlussgebühren können beispielsweise auch Gebühren für Kontoführung und Abonnementkosten für die Mitgliederzeitschrift auf den Bausparer zu kommen. Daher sollte man vor Abschluss des Vertrages dessen sämtliche Kosten erfragen bzw. überprüfen.
Die optimale Baufinanzierung beinhaltet eine Reihe von Punkten, die über die Jahre große Unterschiede bei den geleisteten Zinszahlungen ausmachen können. Dabei ist nicht nur der Effektivzins von Bedeutung. Eine Beratung durch einen Experten im Bereich der Baufinanzierungen kann über die Laufzeit einige tausend Euro sparen.
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