Aufwendungsdarlehen - Was ist ein Aufwendungsdarlehen und wie man das günstigste Aufwendungsdarlehn findet.
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Infos zum Thema Aufwendungsdarlehen

Das Aufwendungsdarlehen zählt in den Bereich der staatlichen Bauförderung. Auf diesem Wege können zum einen die allgemeinen Baukosten gesenkt werden und zum anderen lässt sich eine unzureichende Eigenkapitalquote auf diesem Wege ausgleichen bzw. ausbessern.

Das Aufwendungsdarlehen stellt daher als öffentliche Fördermaßnahme eine gute Alternative dar. Die Fördergrundsätze und die Förderhöhe sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Verglich zu einer Bau- oder Immobilienfinanzierung erhalten die Bauherren ein enorm günstiges Darlehen, dessen Rückzahlung viel Kulanz erlaubt.

Nicht nur der Neubau sondern vielmehr auch der Erwerb und Umbau bestehender Immobilien können durch ein Aufwendungsdarlehen gestützt werden. Ferner werden Baumaßnahmen, die der Energieeinsparung sowie Umbaumaßnahmen für behinderten gerechtes Wohnen gefördert.

Es bedarf nur wenige Anträge, um in den Genuss eines Aufwendungsdarlehens zu kommen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Haben Sie bereits mit den Neu- oder Umbau begonnen bzw. den Kaufvertrag für eine Immobilie bereits unterschrieben, werden die zuständigen Stellen den Antrag rigoros ablehnen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Anträge rechtzeitig einreichen und die Bewilligungsbescheide pünktlich zu Baubeginn ausgestellt sind.

Eine verlässliche Zusage zur Förderhöhe lässt sich vorab nicht treffen. Neben Einflussfaktoren wir Einkommen, Anzahl der Kinder und Bauvorhaben ist die Förderung in erster Linie vom Budget des Landes abhängig. Sind die verfügbaren Mittel aufgebraucht, können Sie nicht mehr von einem Aufwendungsdarlehen profitieren – noch ein Grund mehr, Ihren Antrag rechtzeitig einzureichen.
Grundlage des Aufwendungsdarlehens ist das zweite Wohnungsbaugesetz, wobei diese Form den ersten Förderweg darstellt.
Fragen Sie bei Ihrer Wohnungsbaubehörde nach, ob Sie überhaupt von einem Aufwendungsdarlehen profitieren können. Einige Bundesländer vergeben dieses beispielsweise nur an kinderreiche Familien, so dass das Bauvorhaben pro im Haushalt lebenden Kind enorm bezuschusst wird. Andere wiederum legen das Augenmerk auf das Jahreseinkommen. Wir die Bemessungsgrenze überschritten, entfällt die Förderung ebenfalls.

Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt liegt bei rund 11.800 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt erhöht sich diese auf ca. 17.100 Euro. Für einen Drei-Personen-Haushalt gelten 21.270 Euro als Einkommensgrenze. Bei den genannten Werten handelt es sich lediglich um Richtwert des Wohnungsbaugesetzes. Wie hoch die Kulanzgrenze ist, entscheidet jedes Bundesland für sich. Einige erlauben die Überschreitung um 2 %, andere eine Überschreitung von bis zu 5 %. Werden die Einkommensgrenzen nicht überschritten, wird im Zuge der Bewilligung ebenso auf die zu fördernde Wohnraumgröße geachtet. Die Wohnfläche eines Einfamilienhauses darf 130 m² nicht überschreiten. Bei einem Zweifamilienhaus liegt diese bei 200 m² und bei einer Eigentumswohnung bei 120 m². 

Zusammenfassend eignet sich ein Aufwendungsdarlehen hervorragend, um Kosten zu minimieren. Die niedrige Verzinsung des Darlehens und die Laufzeit von maximal 16 Jahren schaffen positive Impulse, um sich Wohneigentum anzuschaffen.

Die optimale Immobilienfinanzierung beinhaltet eine Reihe von Punkten, die über die Jahre große Unterschiede bei den geleisteten Zinszahlungen ausmachen können. Dabei ist nicht nur der Effektivzins von Bedeutung. Eine Beratung durch einen Experten im Bereich der Immobilienfinanzierung kann über die Laufzeit einige tausend Euro sparen.

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