Personenschäden
Unter Personenschäden ist ein Ereignis mit Todesfolge bzw. Verletzung einer Person zu verstehen. Ein Personenschaden im Versicherungswesen ist durch die Eigenschaften Krankheit, Invalidität und Tod definiert. Die Private Haftpflichtversicherung begleicht bei einem Personenschaden nicht nur den unmittelbaren Schaden, wie die Behandlungskosten oder Kosten der Rehabilitation, sondern auch mittelbare Schäden, wie Nachteile im Beruf. Zu den Personenschäden gehören auch Geldersatzleistungen an Verletzte oder Hinterbliebene von Getöteten, da dies in Zusammenhang mit einem Personenschaden entstanden ist. Gleiches hat auch für Schmerzengeld durch Körperverletzung Gültigkeit.
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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:
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