Zahnzusatzversicherungen - wichtige Informationen zur Zahnzusatzversicherung
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können durch private (Kranken)Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz verbessern.
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Mit einer privaten Zusatzversicherung werden zusätzliche Risiken bzw. Kosten abgesichert. Sie baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf und ergänzt diese bzw. vermindert die Selbstbeteiligung. Der Abschluss von privaten Zusatzversicherungen ist ratsam, da es in den letzten Jahren vermehrt Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gab. |
Beispiele für Inhalte einer privaten Zusatzversicherung: ambulante Behandlung, Krankentagegeld oder Zahnarzt/Zahnersatz.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten beim Zahnersatz in der Regel lediglich zwischen 60 und 65 Prozent der Kosten. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt und die medizinische Notwendigkeit des Zahnersatzes sind normalerweise Bedingung.
Derartige Einschränkungen, wie beispielsweise die Beschränkung, dass der Zahnersatz der kassenüblichen Ausführung entspricht, existieren häufig. Keramikfüllungen und Inlays gelten beispielsweise in der Regel als nicht medizinisch notwendig.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen Mehrkosten, die über den regulären Zahnersatz hinausgehen, meist selbst tragen (Kosten für hochwertige Materialien oder „schönere“ Optik etc.).
Diese „Lücke“ kann durch eine private Zusatzversicherung geschlossen werden.
Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten für Zahnersatz, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise erstattet werden. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise Aufwendungen für Kronen, Brücken und Inlays und dazu anfallende Laborkosten. Manche Versicherungsgesellschaften erstatten ebenfalls Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.
Wobei die jeweiligen Leistungen und die Erstattungshöhe abhängig sind von der Versicherungsgesellschaft bzw. dem Vertragsinhalt.
Einige Versicherer übernehmen zum Beispiel die kompletten Kosten für Inlays, während andere nur anteilig leisten.
Der Versicherungsbeitrag ist unter anderem abhängig von dem Umfang der Absicherung und dem Alter und Geschlecht der versicherten Person. Bei Leistungsfreiheit erstatten einige Gesellschaften einen Teil der geleisteten Versicherungsbeiträge. Eine frei wählbare Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag vermindern.
Normalerweise prüft die Versicherungsgesellschaft vor Aufnahme den Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen oder die Vorerkrankung wird aus dem Schutz ausgeschlossen.
Da das Alter und der Gesundheitszustand von Bedeutung sind, ist der Abschluss in jungen Jahren sinnvoll.
Die Zahnzusatzversicherung wird oft nur in Verbindung mit einer weiteren Krankheitskostenversicherung offeriert. Ratsam ist es, einen Tarif auszuwählen, der Leistungen erstattet, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen etc.)
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Wird der Versicherte arbeitslos kann die private Zusatzversicherung in der Regel für diese Zeit beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherungsschutz ruht. Später kann der Versicherungsvertrag bzw. der Versicherungsschutz wieder aktiviert werden.
Private Zahnzusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht die optimale Zahnzusatzversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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