Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, auch bekannt als Berufshaftpflicht, schützt vor den finanziellen Konsequenzen eines beruflichen Versehens.
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Insbesondere Personen, die eine beratende, vermittelnde (Verträge), prüfende, vollstreckende oder verwaltende Tätigkeit ausführen, sollten sich mittels einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung absichern. Einige Berufsgruppen sind dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. |
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung versichert nicht nur den Versicherungs-nehmer, sondern auch dessen Mitarbeiter.
Gemäß der Bezeichnung greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei reinen Vermögensschäden, jedoch nicht bei Sachschäden oder Personenschäden (hierfür die Betriebshaftpflichtversicherung). Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung tritt ein, wenn dem Kunden beziehungsweise Mandanten wegen fehlerhafter oder unterlassener Beratung ein finanzieller Nachteil entstanden ist beziehungsweise ein finanzieller Vorteil entgangen ist.
Im versicherten Schadensfall prüft die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, ob der Schadensersatzanspruch beziehungsweise dessen Höhe berechtigt ist. Unbegründete oder überhöhte Forderungen wehrt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab, bei berechtigten Ansprüchen entschädigt sie. Zudem übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sämtliche Aufwendungen für eine eventuelle Rechtsverteidigung sowie mögliche Schadensabwicklungskosten.
Die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften offerieren verschiedene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen, die speziell an die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe angepasst sind. Hierzu zählen beispielsweise Personalberater, Architekten, Ingenieure, Inkassobüros, Detekteien, Buchhalter, Büroserviceunternehmen, Dolmetscher, Übersetzer, Gerichtsvollzieher, Immobilienmakler, Journalisten, Notare, Nachlassverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Reisebüros, Unternehmensberater, Steuerberater, Gutachter, Bestattungsunternehmen und Werbeagenturen.
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Da Vermögensschäden in der Regel erst nach einiger Zeit erkennbar sind, ist der Versicherungsfall bei der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung das berufliche Versehen und nicht der Eintritt oder die Einforderung des Schadens.
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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