Teilkaskoversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Teilkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung für ein Fahrzeug zählt in Deutschland nicht als Pflichtversicherung. Diese Kaskoversicherung deckt den Verlust des Fahrzeuges, Beschädigungen oder Zerstörungen ab.
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Die Kaskoversicherung wird in die Teilkasko- und in die Vollkasko-Versicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und bietet einen zusätzlichen Schutz zu der KFZ-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland zu den Pflichtversicherungen zählt. |
Versichert durch die Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Explosion oder Brand, Diebstahl und Raub und die unmittelbare Einwirkung durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung. Gerade bei den Naturgewalten gibt es zwei Unterscheidungen.
Schäden, die durch die Naturgewalten verursacht wurden, indem Gegenstände gegen oder auf das Fahrzeug geworfen wurden, sind in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Schäden, die aufgrund des, auf die Naturgewalten, angewandten Fahrverhalten des Fahrers verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Befindet sich das Fahrzeug in Bewegung und stößt in dem Moment mit einem Haarwild (außer mit einem Rentier) zusammen, so tritt auch die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Definition Haarwild ist von den einzelnen Versicherungsunternehmen abhängig. Manche Versicherer übernehmen auch Kosten für Schäden, die durch Schafe, Kühe, Pferde oder Ziegen verursacht wurden. Wer als Versicherungsnehmer auch Wirbeltiere und Vögel in der Teilkaskoversicherung haben möchte, sollte genau vergleichen, denn diese sind bei den meisten Teilkaskoversicherungen ausgeschlossen. Nur eine Versicherung, die „alle Tiere“ als Wortlaut enthält, bietet einen umfassenden Schutz im Schadensfall.
Ein Marderbiss, der keine Folgeschäden nach sich zieht, wird ebenfalls in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Zudem sind Glasbruchschäden und Schäden, die durch einen Kurzschluss in der Verkabelung verursacht wurden, so genannte Schmorschäden, ebenfalls abgedeckt.
Die Beiträge zu einer Teilkaskoversicherung richten sich bei einem PKW nach der Typenklasse. Dies bedeutet, dass der Fahrzeugtyp, also die Typklasse, entscheidend ist und an welchem Ort das Fahrzeug angemeldet ist. Der Ort wird als Regionalklasse bezeichnet.
Bei der Regionalklasse richtet sich die Einstufung danach, ob an einem bestimmten Fahrzeugtyp in der bestimmten Region häufiger Schäden auftreten; ist dies der Fall, ist die Einstufung in die Regionalklasse höher und dadurch der Beitrag ebenfalls höher.
Manche Versicherungsunternehmen machen die Beitragszahlungen noch von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies sind beispielsweise die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeuges und das Alter des Versicherungsnehmers oder Fahrzeugführers. Je nachdem, kann sich dies positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken.
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Bei der Teilkaskoversicherung kann eine Selbstbeteilung fest gelegt werden. Tritt ein Schaden ein, muss der Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung tragen, alles was darüber hinaus geht, trägt die Versicherung. Eine Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Beitragszahlung aus, indem sie, je höher die Selbstbeteiligung, die Beiträge verringert.
Die Teilkaskoversicherung ist dahingehend sinnvoll, da die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht alle Schäden am Fahrzeug abdeckt.
Teilkaskoversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die günstigste Teilkaskoversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.
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