Rückrufkostenversicherungen - das wichtigste zum Thema Rückrufkostenversicherung
Die Rückrufkostenversicherung ergänzt die Produkthaftpflichtversicherung beziehungsweise die Betriebshaftpflichtversicherung in den Leistungen.
|
![]() |
Die Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rückruf eines Produktes entstehen, und schützt somit den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines schadhaften Fabrikats. Groß angelegte Rückrufaktionen fanden bereits in vielen gewerblichen Bereichen statt. |
Sei es der Automobilhersteller der, wegen Problemen an der Elektronik und den Bremsen, ganze Produktionsmodelle aus dem Verkehr ziehen musste oder der Lebensmittelkonzern, der seine Ostereier vom Markt zurückrufen musste, weil ein erforderlicher Hinweis für Nussallergiker auf der Produktverpackung fehlte.
Solche Rückrufaktionen schaden nicht nur dem Firmenimage, sondern verursachen immense Kosten. Wer unsichere beziehungsweise gefährdende Produkte auf den Markt bringt, muss die Aufwendungen für einen Rückruf selbst tragen.
Personenschäden, Sachschäden und bestimmte Vermögensschäden, die dem Abnehmer eines Herstellers entstehen können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise durch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gedeckt. Für Hersteller und Händler empfiehlt sich außerdem der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung, denn nur so können reine Vermögensschäden infolge von Rückrufaktionen ausreichend abgesichert werden.
Die Rückrufkostenversicherung greift, wenn der Hersteller oder Händler vor dem Produktgebrauch öffentlich warnt beziehungsweise die Produkte vom Markt zurückzieht, um Personenschäden beziehungsweise Sachschäden zu vermeiden, weil die Fabrikate vermutlich oder tatsächlich Mängel aufweisen.
In der Regel leistet die Rückrufkostenversicherung sowohl bei Eigenrückrufen als auch bei Fremdrückrufen, zu denen das Unternehmen verpflichtet wurde (Behörden etc).
Im versicherten Schadensfall übernimmt die Rückrufkostenversicherung unter anderem die Überprüfungskosten, die Benachrichtigungskosten (Rundfunk, Presse, Fernsehen etc.), die Rückführungskosten / Transportkosten, eventuelle Zwischenlagerungskosten, die Vernichtungskosten sowie die Austauschkosten (Demontage, Freilegung etc.) oder Reparaturkosten.
|
Zu den Versicherungsausschlüssen gehören beispielsweise gentechnisch veränderte Produkte oder Fabrikate, die hinsichtlich ihrer Eignung, Anwendung, Herstellung oder Wirkung noch nicht ausreichend erprobt waren, als sie in Umlauf gebracht wurden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind in der Regel Rückrufe, die nicht erforderlich waren (keine Gefährdung von Personen, Sachen etc.) sowie Ansprüche wegen Folgeschäden, beispielsweise entgangener Gewinn.
Rückrufkostenversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Rückrufkostenversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beratung und ein Angebot zur optimal passenden Rückrufkostenversicherung an.
Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Versicherungsexperten bekommen Sie ein auf Ihre Vorgaben abgestimmtes Angebot zu den besten Rückrufkostenversicherungen von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zum Thema Rückrufkostenversicherungen kompetent beantworten kann.
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei:
