Reisegepäckversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur Reisergepäckversicherung und wann Reisegepäckversicherungen sinnvoll sind.
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Reisegepäckversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung sichert den Reisenden gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust seines Reisegepäcks ab.

Der Reisende kann diese für die Dauer einer Reise abschließen. Oft werden diese vom Reiseveranstalter mitangeboten. Auch möglich, ist der Abschluss eines dauerhaften Vertrages. Diese ist allerdings nur dann sinnvoll wenn man selber zu den Vielreisenden zählt.

Dieser Versicherungsschutz gilt für die Lebenspartner, sowie für Mitreisende, welche mit im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sowie sein Lebenspartner und die Hausangestellten. Versichert sind alle Gegenstände, welche man für die nichtgeschäftliche Nutzung mit sich führt.
Besondere Bedingungen für die Auszahlung der Versicherungssumme existieren für besonders wertvolle Gegenstände, wie z.B. Pelze und Schmuck. Mit diesen Gegenständen muss man, sollte man sie außerhalb der Unterkunft mit sich führen, ständigen Körperkontakt, jedoch mindestens Blickkontakt halten. In dem Augenblick, indem man dies nicht tut, ist der Versicherungsschutz beendet.

Innerhalb der Unterkunft sind diese Gegenstände auch unbeaufsichtigt versichert, sofern die Unterkunft angemessen gesichert ist. Wenn man die Unterkunft verlässt, müssen beispielsweise die Fenster geschlossen und die Türen abgeschlossen werden. Bei diesen besonders wertvollen Gegenständen werden 50 % der Versicherungssumme ersetzt. Besondere Bedingungen sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Gegenstände aus dem Bestand der Unterkunft sind nur dann versichert wenn sie entfernt werden. Beschädigte Gegenstände jedoch nicht.
Souvenirs, sind meist nur zu einem sehr geringen Prozentsatz abgesichert. Wertvolle Kunstgegenstände und andere Sammlerstücke mit hohem Wert sind nicht versichert. Bei dem Verlust von Datenträgern so wie Filmen wird nur der Materialwert ersetzt. Die Kosten für die Neubeschaffung von Ausweispapieren, im Falle eines Diebstahls, werden übernommen. Bargeld, Wertpapiere sowie Kontaktlinsen werden nicht ersetzt. Brillen jedoch, werden ersetzt.

Nicht versichert ist man in folgenden Fällen: Höhere Gewalt, wie z.B. Vulkanausbrüche, Flut oder Wirbelstürme. Des weiteren, Gegenstände welche durch staatliche Behörden beschlagnahmt werden. Oft kommt es vor, das Urlauber Souvenirs aus- oder einführen möchten, welche im betreffenden Land entweder verboten sind oder unter besonderen Schutz stehen und deshalb sichergestellt werden. Auch Schäden, verursacht durch mangelhaftes Gepäck (Verschleiß), sind nicht abgedeckt.

Eine weitere Besonderheit ist, dass die Reisegepäckversicherung nicht greift, wenn man zeltet oder auf sonst irgendeine Weise campt. Für diesen speziellen Fall benötigt man eine Zusatzversicherung.
Jeder Schadensfall muss unverzüglich (bedeutet juristisch: ohne schuldhafte Verzögerung) dem Versicherer gemeldet werden. Man ist verpflichtet, so viel zur Aufklärung beizutragen, wie möglich. Das bedeutet z.B., dass man Bescheinigungen über einen Diebstahl oder eine Beschädigung besorgt, vom Hotel oder bei Straftaten, von der Polizei. Man sollte alle Belege, die sein Reisegepäck betreffen, sorgfältig aufbewahren um Probleme mit dem Versicherer oder Verzögerungen zu vermeiden. Nach dem Urlaub sollte man sich zeitnah an den Versicherer wenden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Reisegepäckversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Reisegepäckversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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