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Private Krankenkasse - Infos zu Krankenkassen

Der Begriff Private Krankenkasse ist zum einen eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Private Krankenversicherung und andererseits werden hiermit häufig auch die Anbieter von Privaten Krankenversicherungen bezeichnet.

Bei privaten Krankenkassen handelt es sich allerdings um privatrechtlich organisierte Versicherungsunternehmen, dementsprechend ist der Begriff Private Krankenkasse nicht ganz zutreffend. Denn Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Während die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassenversicherung im Sozialgesetzbuch festgelegt sind, werden die Leistungen der Privaten Krankenversicherung durch die jeweiligen Versicherungsbedingungen beziehungsweise Tarifbedingungen geregelt. Auch in diesem Zusammenhang ist die Bezeichnung Private Krankenkassen eigentlich nicht korrekt, trotz allem wird dieser Ausdruck mehrfach verwendet.

Die Träger der Privaten Krankenversicherung, also die privaten Krankenkassen, können sich als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmieren.
Die privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland sind in dem 1948 gegründeten Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, organisiert. Zu den 443 Mitgliedern zählen verschiedene Versicherungsunternehmen und Versicherungssparten, wie zum Beispiel die Barmenia Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, die AXA Krankenversicherung AG, die AachenMünchener Lebensversicherung AG und die Advocard Rechtsschutzversicherung AG.

Zudem existiert der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (kurz PKV), ein Zusammenschluss der privaten Krankenversicherungsunternehmen. 48 ordentliche Mitglieder sowie ein außerordentliches Mitglied gehören dem Verband an. Hierzu gehören unter anderem die Debeka - Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV), Gothaer Krankenversicherung AG und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen beziehungsweise die Private Krankenversicherung ermöglicht verschiedene Formen der Absicherung. Zum einen die Krankenvollversicherung, welche die kompletten Krankheitskosten übernimmt.
Zum Zweiten die Krankenteilversicherung, die einen Teil der Krankheitskosten trägt und beispielsweise für Beamte geeignet ist, die Anspruch auf Dienstherrenbeihilfe besitzen. Und zum Dritten die Krankenzusatzversicherung, mit der sich gesetzlich krankenversicherte Personen zusätzlich absichern können, hierzu zählen zum Beispiel die Krankentagegeldversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung.
Mehr als 8 Millionen Menschen sind in Deutschland über eine private Krankenvollversicherung abgesichert und etwa eine Million deutsche Bürger sind mittels einer privaten Zusatzversicherung gegen zusätzliche Risiken versichert.

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist für einen Großteil ihrer Mitglieder eine Pflichtversicherung. Im Gegensatz dazu, sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherungen freiwillig Versicherte. Deshalb müssen sich die privaten Krankenversicherungsunternehmen (Private Krankenkassen) am Markt behaupten und mit ihren Leistungen und Beiträgen überzeugen, um neue Mitglieder, die nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse unterliegen, für sich zu gewinnen.

Private Krankenkassen können insbesondere für Alleinstehende und Selbständige eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Private Krankenkasse für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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