Praxisausfallversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung ist für den Freiberufler beziehungsweise Selbstständigen das, was die Betriebsunterbrechungsversicherung für eine Firma ist.
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Bei Freiberuflern und Selbstständigen ist die Arbeit beziehungsweise das Geschäft in vielen fällen eng mit der Person selbst verbunden. Ein freiberuflicher Arzt zum Beispiel bildet den Mittelpunkt seiner Praxis. Erfolg und Bestand des Geschäfts sind abhängig von der persönlichen Anwesenheit. |
Fällt die Hauptperson (Geschäftsführer) beispielsweise infolge von Krankheit aus, wirkt sich dieser Sachverhalt auch auf das Unternehmen aus, der Betrieb steht still. Die fixen Kosten laufen trotz allem weiter. Dementsprechend ist ein unfall- oder krankheitsbedingter Ausfall für den Freiberufler ein wirtschaftliches Risiko.
Die Praxisunfallversicherung deckt dieses Risiko. Neben den Betriebskosten, wie Miete, Gehälter, Strom, Wasser, Leasingraten oder Versicherungsaufwendungen, übernimmt die Praxisausfallversicherung in der Regel auch die Kosten für einen Vertreter (meist bis zu einem Jahr). Einige Versicherungsgesellschaften erstatten außerdem den entgangenen Gewinn.
Auch, wenn die Einrichtung durch Hagel, Sturm, Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub beschädigt beziehungsweise zerstört wurde und der Betrieb deswegen geschlossen werden musste, leistet die Praxisausfallversicherung.
Die Praxisausfallversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler absolut empfehlenswert, insbesondere für Ingenieure, Architekten, Sachverständiger, Gutachter, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftprüfer, Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Ärzte und Zahnärzte.
Auf dem Versicherungsmarkt werden spezifische Versicherungspolicen angeboten, so beispielsweise die Praxisausfallversicherung für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte und die Praxisausfallversicherung für Psychotherapeuten und Psychologen.
Die Versicherungssumme richtet sich normalerweise nach der betriebswirtschaftlichen Abrechnung des vorangegangenen Jahres. Die Versicherungsbeiträge sind unter anderem abhängig von dem Umsatz und der Art des Unternehmens sowie von den Karenzzeiten (Wartezeiten).
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Die Praxisausfallversicherung wird häufig auch als Büroausfallversicherung beziehungsweise Kanzleiausfallversicherung bezeichnet und ist vor allen Dingen für Freiberufler mit hohen monatlichen Kosten eine sinnvolle Absicherung.
Praxisausfallversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Praxisausfallversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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