Private Pflegekostenversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur privaten Pflegekostenversicherung und warum Pflegekostenversicherungen sinnvoll sind.
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Pflegekostenversicherungen - wichtige Informationen zur privaten Pflegekostenversicherung

Die Zahl der in Deutschland lebenden älteren Menschen wächst ständig. Die hohe Lebenserwartung der Menschen macht die Wahrscheinlichkeit schon recht groß, dass man zu einem Pflegefall werden kann.

Bereits mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Im Jahre 2050, so Experten, könnte die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf fast fünf Millionen ansteigen. Diese Hochrechnung betrifft die Personen, die heute im Alter von 25 bis 40 Jahren sind.

Die gesetzliche Pflegeversicherung und ihre Leistungen reichen in der Regel nicht aus, um im Pflegefall die Kosten abzudecken. Aus diesem Grund gibt es spezielle Zusatzversicherungen, die den finanziellen Mehraufwand abdecken. Diese Versicherung wird als private Pflegekostenversicherung bezeichnet.

Die Pflegekostenversicherung zählt zu dem Oberbegriff der Pflegezusatzversicherung und wird von Lebensversicherungsgesellschaften oder Krankenversicherern angeboten. Zu der Pflegezusatzversicherung zählen die Pflegezusatzrentenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung.

Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die nach der Vorleistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung verbleiben. Die einzelnen Versicherungsunternehmen, die die Pflegekostenversicherung anbieten, unterscheiden verschiedene Leistungsmerkmale und setzen bestimmte Erstattungshöchstgrenzen.
Es wird bei der Pflegekostenversicherung kein fester Tagessatz gezahlt, sondern ein Prozentsatz, der sich nach der Vorleistung der Pflichtversicherung aus den verbleibenden Restkosten ergibt. Die prozentuale Beteiligung liegt darin begründet, dass die Pflegekosten mit dem vereinbarten Prozentsatz von der Versicherung getragen werden, unabhängig davon, wie sich aufgrund von Inflation oder Kostensteigerungen die Aufwendungen entwickeln.

Bei einer Pflegebedürftigkeit der höchsten Stufe zahlt die gesetzliche Pflichtversicherung maximal 1432 Euro im Monat (2007). Pro Tag sind dies weniger als 48 Euro. Betrachtet man dagegen den täglichen Betreuungs- und Pflegebedarf in dieser Pflegestufe, kommt man auf etwa 5 Stunden. Eine Stunde in dieser Pflegestufe kostet teilweise 20 Euro, so dass die 48 Euro gerade mal für zwei Pflegestunden ausreichen.

Also kann sich jeder ausrechnen, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit das eventuell angesparte Geld sehr schnell verbraucht ist. Und dann bleibt nur noch der Schritt zum Sozialamt oder man ist auf seine Kinder und deren Kapital angewiesen. Aus diesem Grund sollte in diesem Bereich Vorsorge betrieben werden. Denn mit der Pflegekostenversicherung steht die private Absicherung des Pflegerisikos im Vordergrund.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall nachfolgende Leistungen:

  1. bei ambulanter Pflege:
    Die Kosten, die aufgrund der Pflege durch ausgebildete Kranken- oder Altenpfleger oder Schwestern entstehen oder auch für bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, zahlt die Pflegekostenversicherung ganz oder teilweise.
  2. Bei teilstationärer Pflege:
    Erfolgt die Pflege in einem Tagespflegeheim oder einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder einer Nachtklinik, werden die erforderlichen Pflegezuschläge und auch die Transportkosten, die meist durch den Transport mit Spezialfahrzeugen entstehen, zu diesen Einrichtungen übernommen.
  3. Bei stationärer Pflege übernimmt die Pflegekostenversicherung die Pflege- und Transportkosten, die entstehen, wenn die Person in einem öffentlichen Pflegeheim untergebracht ist.

Die so genannten Hotelkosten werden nicht getragen, d. h. die Pflegekostenversicherung trägt keinesfalls die Aufwendungen, die für Verpflegung und Unterkunft entstehen. Die Pflegekostenversicherung trägt generell Kosten bis zu höchstens 80 %, da hier eine Risikobegrenzung vorgeben ist. Die verbleibenden 20 % müssen der Patient oder seine Angehörigen selbst tragen.

Meist existiert bei der Pflegekosten-Versicherung eine Wartezeit. Diese Wartezeit besagt, dass nach dem Abschluss des Vertrages bis zu dem Tag der Leistungspflicht der Versicherung drei Jahre vergangen sein müssen, bevor das Versicherungsunternehmen zahlen muss. Tritt ein Pflegefall ein, muss auch eine Karenzzeit von 3 Monaten eingehalten werden, bevor es zu der ersten Auszahlung kommt. Die Beitragszahlungen müssen auch nach dem Eintritt des Pflegefalles weiterhin gezahlt werden.

Bereits für Kinder gibt es bereits Pflegeversicherungen, die bereits für Neugeborene gelten. Diese können bereits im Neugeborenenalter bis zum Mindestalter von fünf, sechs oder zehn Jahren abgeschlossen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mindestens ein Elternteil bereits drei Monate eine Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Je nach Versicherungsunternehmen können dies auch zwölf Monate sein. Und das Kind muss spätestens bis zum zweiten Monatstag nach der Geburt angemeldet sein.

Private Pflegekostenversicherungen sichern die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale private Pflegekostenversicherung für die eigenen Anforderungen zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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