Maschinenversicherungen - die wichtigsten Informationen zum Thema Maschinenversicherung
Technische Anlagen und Maschinen bestimmen heute die Arbeitswelt. Die damit verbundenen relativ hohen Investitionskosten rentieren sich nur, solange die Maschinen laufen.
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Ein Schaden an den meist empfindlichen Maschinen führt nicht nur zu erheblichen Reparatur – beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten, sondern in vielen Fällen auch zum Produktionsstillstand. Die Ursachen eines Maschinenschadens sind vielfältig, sowohl technisches als auch menschliches Versagen kann zum Stopp der Maschinen führen. |
Selbst regelmäßige Wartung und qualifizierte Arbeitskräfte sind kein Garant für die stetige Einsatzbereitschaft der Maschinen. Die Gewährleistung des Händlers beziehungsweise die Herstellergarantie sind zum einen zeitlich begrenzt, zum anderen greifen diese in der Regel nur, sofern eine technische Störung, also ein Fehler der Maschine, vorliegt.
Die Maschinenversicherung deckt Schäden infolge technischer Fehler und Störungen, wie Konstruktionsfehler, Materialfehler, Kurzschluss, Überspannung, Überdruck, Unterdruck, Versagen von Mess- und Sicherheitseinrichtungen sowie Überlastung. Auch bei Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht wurden, leistet die Maschinenversicherung. Normalerweise sind Naturgewalten, wie Sturm und Frost, ebenfalls mitversichert.
Wenn der Mobilbagger auf Grund eines Fahrfehlers in den Straßengraben kippt oder, wenn die Planierraupe wegen eines Kurzschlusses im Motor fast komplett ausbrennt oder, wenn von der Baustelle ein Radlader entwendet wird – dann kommt die Maschinenversicherung zum Zuge.
Die Maschinenversicherung übernimmt im versicherten Schadensfall beispielsweise die Reparaturkosten beziehungsweise im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungskosten sowie die Aufwendungen für die De- und Remontage und die Aufräumungskosten.
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Sowohl stationäre als auch fahrbare Maschinen beziehungsweise technische Anlagen können abgesichert werden, hierzu zählen beispielsweise Druckmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Falzmaschinen, Turbinen, Generatoren, Transformatoren, Stanzen, Kompressoren, Förderanlagen, Aufzüge, Kräne, Öfen und Extruder.
Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Werkzeuge und Verschleißteile, wie zum Beispiel Schläuche und Filtertücher, sind vom Versicherungsschutz normalerweise ausgeschlossen.
Maschinenversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zu verschiedensten Risiken. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Maschinenversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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