Krankenhauszusatzversicherung - die wichtigsten Informationen zu privaten Krankenhauszusatzversicherungen
Eine Krankenhauszusatzversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer unter anderem die freie Krankenhauswahl und auch die Wahl des behandelnden Arztes.
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Ganz gleich, ob es sich um den Chefarzt oder einen Spezialisten handelt, die Krankenhauszusatzversicherung deckt dies ab. Zudem werden Kosten, die während des stationären Aufenthaltes durch die Fernseh- oder Telefonnutzung entstehen, von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen. |
Die Gesetzlichen Krankenkassen geben heute teilweise schon das Krankenhaus vor, in dem sich der Versicherte behandeln lassen darf. Doch nicht jeder möchte das vorgeschrieben bekommen und aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Diese Krankenhaus-Zusatzversicherung macht es dem Versicherten möglich, auf das Privatversicherungsniveau angehoben zu werden. So geben manche Versicherungsgesellschaften ihren Kunden die Möglichkeit, zwischen Wahlleistungstarifen und Restkostentarifen zu wählen.
Die Wahlleistungstarife stellen die günstigere Variante dar und gewährleisten nur, dass innerhalb des Krankenhauses, das die Gesetzliche Krankenkasse vorgibt, die Stationierung in einem Ein- oder Zweibettzimmer erfolgt und der Arzt, der behandeln soll, frei gewählt werden kann.
Bei dem Restkostentarif kann der Versicherungsnehmer auch das Krankenhaus auswählen, das beispielsweise einen höheren Tagessatz als das, von der Krankenkasse vorgeschriebene hat. Diese Kosten werden von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen. Der Restkostentarif ist auch die teurere Variante der beiden Möglichkeiten der Krankenhauszusatzversicherung.
Die Krankenhauszusatzversicherung stellt natürlich eine Ergänzung dar, absolut notwendig ist sie nicht, da unser Gesundheitssystem eine ausreichende Behandlung durch die Gesetzlichen Krankenkassen garantiert. Doch die Krankenhauszusatzversicherung bringt eben schon gewisse Vorteile mit sich, auf die so mancher nicht verzichten möchte. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nur die allgemeinen Krankenhausleistungen, eine Krankenhaus-Zusatzversicherung leistet mehr, was bei schweren Krankheiten schon ein Vorteil sein kann. Patienten, die eine Krankenhauszusatzversicherung haben, haben im Prinzip den Status eines Privat Versicherten. Arzthonorare werden in aller Regel mit einem Satz von 3,5 der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
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Alles in allem gesehen, bietet die Krankenhauszusatzversicherung eine sinnvolle und optimale Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung richten sich wie viele andere Zusatzversicherungen nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Auch für Kinder kann diese Versicherung bereits abgeschlossen werden.
Private Krankenhauszusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht die optimale Krankenhauszusatzversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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