Krankenhaustagegeldversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Krankenhaustagegeldversicherung
Ein Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Menschen eine seelische Belastung, es fehlt das häusliche Umfeld, die Familie.
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Gerade bei längerem Krankenhausaufenthalt können zudem finanzielle Probleme entstehen. Die Behandlungskosten werden zwar von den gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenkassen übernommen, in der Regel kommen auf den Patienten jedoch zusätzliche, nicht geplante, Ausgaben hinzu. |
Dabei sind nicht nur die Extrakosten, die bei einem Besuch in der Cafeteria des Krankenhauses anfallen, oder die TV- und Telefonkosten gemeint. So muss beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt der Mutter eine Haushaltshilfe organisiert werden. Die Zuzahlung durch die Versicherten beträgt hierbei 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5,00 Euro bis maximal 10,00 Euro.
Liegt das Krankenhaus entfernt vom Wohnort, fallen für die Familie zusätzlich Fahrtkosten an. Auch hier wird eine Zuzahlung fällig und zwar von mindestens 5,00 Euro pro Fahrt, maximal 10,00 Euro. Bei einer Rettungsfahrt ins Krankenhaus sind diese Zuzahlungen ebenfalls zu leisten.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei einem Krankenhausaufenthalt pro Kalendertag (bis zu maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr) 10,00 Euro zuzahlen. Diese Zuzahlung entfällt bei privat Krankenversicherten, wenn sie aber eine bessere Leistung wünschen, als ihr Tarif beinhaltet, müssen sie den Differenzbetrag selbst leisten.
Nicht zu vergessen, die Einbußen beim Lohn oder Gehalt bei einem längeren Krankenhausaufenthalt, nach 6 Wochen verringert sich das Bruttoeinkommen.
Derartige zusätzliche Kosten und Geldeinbußen können durch eine Krankenhaustagegeld-versicherung abgefangen werden. Diese Versicherung können alle gesetzlich sowie privat Krankenversicherte abschließen. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe vom vereinbarten Krankentagegeld pro Tag, dem Alter, wobei ältere Menschen einen höheren Beitrag leisten müssen, und dem Geschlecht. Die Höhe des Kranktagegeldes kann jeder Versicherte selbst bestimmen, in den meisten Fällen bieten Versicherungsgesellschaften Leistungen ab 10,00 Euro bis 100,00 Euro täglich an, unabhängig vom monatlichen Einkommen. Das Krankentagegeld wird ab dem 1. Tag gewährt und schließt Sonnabend und Sonntag mit ein. Für die Auszahlung des Krankentagegeldes wird normalerweise nur der schriftliche Nachweis über den Krankenhausaufenthalt benötigt.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten zudem doppeltes Krankenhaustagegeld an, wenn ein Elternteil als Begleitung für ihr Kind im Alter bis zu 14 Jahren stationär aufgenommen wird. Krankenhaustagegeld wird bei einer Entbindung bis zu 7 Kalendertagen gezahlt, dies trifft bei stationärer sowie einer Hausgeburt zu.
Der Versicherungsschutz wird weltweit angeboten. Zum Teil sind auch Berufsunfälle in die Verträge mit eingebunden.
Das Krankenhaustagegeld steht zur freien Verfügung, wird während des Krankenhausaufenthaltes zeitlich unbegrenzt gezahlt und ist steuerfrei. Da das Krankenhaustagegeld in aller Regel erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gezahlt wird, kann bei längerem Krankenhausaufenthalt eine Abschlagszahlung beantragt werden.
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Die Genesung hat bei einem Krankenhausaufenthalt oberste Priorität, wer eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat muss sich um die zusätzlich anfallenden Kosten und die weiteren anstehenden Leistungseinschränkungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Sorgen machen.
Da das Preis/Leistungsverhältnis zwischen den einzelnen Anbietern sehr unterschiedlich ist lohnt sich ein Vergleich.
Private Krankenhaustagegeldversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht die optimale Krankenhaustagegeldversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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