Kraftfahrtversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur Kraftfahrtversicherung und wann Kraftfahrtversicherungen sinnvoll sind.
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Kraftfahrtversicherung – welche Kraftfahrtversicherungen gibt es und was versichern diese?

Grundsätzlich handelt es sich bei der KfZ-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung, die jeder der ein Auto beim zuständigen Straßenverkehrsamt anmeldet nachweisen muss.

In der Regel erfolgt dieser Nachweis in Form einer Versicherungsdoppelkarte. Die KfZ-Haftpflichtversicherung deckt Schadensansprüche von Dritten, die durch den Betrieb des Fahrzeuges im Straßenverkehr entstehen können.

Grundsätzlich müssen die Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Erteilung einer KfZ-Haftpflichtversicherung  annehmen und dürfen nur in Ausnahmefällen das Zustandekommen des Vertrages ablehnen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von dem Kontrahierungszwang.

Rechtlich gesehen ist eigentlich derjenige schadensersatzpflichtig, der den Schaden auch verursacht. Doch gerade im KfZ Bereich ist dies etwas anders, denn grundsätzlich haftet hier auch der Halter des Fahrzeuges, auch wenn er selbst keine Schuld an dem Schaden hat. Die KfZ-Haftpflichtversicherung deckt die verschiedensten Schadenarten. Zum einen werden Personenschäden, wie beispielweise Invaliditätsrenten oder Heilungskosten abgedeckt. Hinzu kommen die entstandenen Sachschäden, die durch die Versicherung beglichen werden. Hierzu gehören zum Beispiel alle Reparaturen, dies kann nicht nur das fremde Kraftfahrzeug betreffen, sondern auch Leitplanken, Ampelanlagen und ähnliches. Immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld) und Vermögensschäden werden ebenfalls von der Versicherung abgedeckt.

Im Rahmen der KfZ Haftpflichtversicherung gilt eine Besonderheit: die Regulierungsvollmacht. Diese bedeutet, dass die Versicherung jederzeit Schäden begleichen kann – und zwar auch ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers.  Der Gesetzgeber hat als Ausgleich dafür festgelegt, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung im Schadensfall außerordentlich kündigen kann. Die Geschädigten haben die Möglichkeit direkt an die jeweilige KfZ-Haftpflichtversicherung ihre Schadensersatzansprüche zu stellen und müssen diese nicht erst gegen den Fahrer bzw. den Halter geltend machen.

Die im Versicherungsvertrag genannt Deckungssumme gibt an, bis zu welcher maximalen Summe die KfZ Haftpflichtversicherung Entschädigungsleistungen zahlt. Die vom Gesetzgeber festgelegte Mindestdeckungssumme liegt bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und bei 500.000 Euro für Sachschäden. Diese Mindestdeckungssumme wird von vielen Anbietern deutlich überschritten und oft findet man Pauschalen von 50 oder 100 Millionen, die für Sach-, Personen- und Vermögensschäden stehen. Liegt die Schadenhöhe über der Deckungssumme, so hat der Schädiger für die Differenz selbst zuhaften.

Der Beitrag zur KfZ Haftpflichtversicherung ist sehr unterschiedlich. Zum einen schwanken die Preise zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern, daher lohnt sich immer ein Vergleich. Zum anderen spielen aber viele andere Faktoren des Versicherungsnehmers eine Rolle, wie die jeweilige Schadensfreiheitsklasse, die jährliche Kilometerleistung, Anzahl und Alter der Fahrer, etc. Hinzu kommt noch die jeweilige Regionalklasse des Ortes, in dem das KfZ zugelassen wurde und die Typklasse des Fahrzeuges. So ergibt sich eine recht komplexe Beitragsberechnung.

Kraftfahrtversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die günstigste Kraftfahrtversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.

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