Autokaskoversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Autokaskoversicherung
Der Begriff Autoversicherungen umfasst unterschiedliche Versicherungen aus dem Bereich Fahrzeuge, dazu zählen sowohl Pkws als auch andere motorisierte Fahrzeuge.
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Zu den Autoversicherungen zählen die so genannten Fahrzeugversicherungen (Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung), welche das Risiko der Zerstörung, der Beschädigung oder den Verlust des eigenen Fahrzeuges absichern. |
Diese Fahrzeugversicherungen sind meist freiwillige Optionen, allerdings wird beispielsweise bei der Finanzierung eines neuen Fahrzeuges durch eine Bank in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zur Pflicht.
Bei der Haltung eines Neuwagens wird im Allgemeinen meist die Vollkasko gewählt, die jedoch nach einigen Jahren auf Grund der Versicherungskosten und des Alters des Fahrzeuges in eine Teilkasko umgewandelt werden sollte.
Die Teilkaskoversicherung oder auch Fahrzeugteileversicherung genannt, deckt in der Regel Schäden ab, die durch Explosion, Brand, Raub, Diebstahl (inklusive Einbruchteilediebstahl), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder durch einen Zusammenprall mit Haarwild unmittelbar entstanden sind. Glasbruchschäden, Schäden durch Marderbiss (ohne Folgeschäden) und Schmorschäden werden normalerweise ebenfalls durch die Teilkasko gedeckt. Die Versicherungsbeiträge sind beispielsweise abhängig von dem Fahrzeugtyp, der Regionalklasse und einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Teilkaskoversicherung wird häufig mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300, 500,- Euro und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten. Schadensfreiheitsrabatte bleiben hierbei unberücksichtigt.
Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) schließt die Teilkaskoversicherung mit ein und besitzt dementsprechend zwei eigenständige Vertragsteile mit den dazugehörigen Bedingungen. Abgesichert sind daher ebenfalls Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie deckt zusätzlich zum Beispiel Schäden durch Vandalismus und Schäden durch umgefallene Bäume. Die Vollkasko sichert auch Schäden ab, wenn Fahrerflucht durch den Unfallverursacher begangen wurde oder im Fall, dass der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder wenn, der Schadensverursacher nicht haftbar gemacht werden kann.
Die Schadensfreiheitsklasse, der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse und die Höhe der Selbstbeteiligung sind entscheidend für den Versicherungsbeitrag. Die Möglichkeiten bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung variieren je nach Versicherer. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag.
Die jeweiligen Schadensfreiheitsrabatte nehmen bei der Vollkasko Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Der eingeschlossene Teilkaskobeitrag wird durch bestehende Schadensfreiheitsrabatte reduziert und es besteht die Möglichkeit, dass bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt eine Vollkaskoversicherung günstiger sein kann als eine reine Teilkaskoversicherung.
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Außerdem wird der Schadensfreiheitsrabatt bzw. die Schadensfreiheitsklasse im Normalfall nicht zurück gestuft, wenn die Schäden im Teilkaskobereich liegen.
Neben diesen Vorteilen unterliegt man mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung ständigen Pflichten, wie beispielsweise die Verhinderung eines unberechtigten Gebrauchs des Fahrzeuges. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis führt im Regelfall zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft.
Zudem existieren Pflichten im Schadensfall, so muss zum Beispiel die Unfall- bzw. Schadensanzeige an die Versicherung binnen einer Woche erfolgen und der Versicherungsnehmer ist verpflichtet zur Aufklärung des Unfallherganges und zur Schadensminderung (beizutragen).
Autokaskoversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die günstigste Autokaskoversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.
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