Arbeitsrechtsschutzversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur Arbeitsrechtsschutzversicherung und wann Arbeitsrechtsschutzversicherungen sinnvoll sind.
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Arbeitsrechtsschutzversicherung - wichtige Informationen zu Arbeitsrechtsschutzversicherungen

Bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung bilden Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, den Mittelpunkt.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz-Versicherung) einen wichtigen Schutz. Die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung bewahrt den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreits.

Die Versicherungsgesellschaft übernimmt unter anderem die Vergütung für den Rechtsanwalt, die Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie die Gerichtsgebühren.
Anwendung findet die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung zum Beispiel bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die Themen Mutterschutz, Lohnzahlungen, Abmahnungen, Kündigung, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, Urlaub sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und auch das fehlerhafte Verhalten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gehört normalerweise zum Einsatzgebiet der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung.

Die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn der Arbeitnehmer seiner Ansicht nach zu Unrecht gekündigt wurde oder Konflikte bezüglich der Abfindungshöhe bestehen. Führt eine eventuelle Versetzung zu einer Verschlechterung der beruflichen Position beziehungsweise Perspektive oder verweigert der Arbeitgeber die Herausgabe der Lohnsteuerkarte hilft die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung weiter. Auch bei Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz greifen manche Versicherungsverträge.

Einige Versicherer schließen auch verwandte Bereiche in ihren Versicherungsschutz mit ein. Hierzu gehören zum Beispiel der Verstoß gegen etwaige Sicherheitsbestimmungen im Betrieb (Ordnungswidrigkeit) oder auch Verhandlungen im Hinblick auf Rentenansprüche nach Arbeitsunfällen.
Einige Versicherungsgesellschaften offerieren spezielle Versicherungspakete für bestimmte Berufe beziehungsweise Berufsgruppen. Bei derartigen Angeboten stehen die spezifischen beruflichen Belange im Vordergrund. Bei angestellten Ärzten kommt die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung beispielsweise zum Zuge bei den Themen Behandlungsfehler und unterlassene Hilfeleistung (Fehlverhalten).

Bei Abschluss einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung ist auf die Deckungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung und auf den Versicherungsumfang zu achten. So sind bei einigen Versicherungsangeboten die Kosten für die telefonische Beratung begrenzt, eventuelle Mehrkosten müssen in diesem Fall vom Versicherungsnehmer getragen werden. Sitzt der Arbeitgeber im angrenzenden Ausland (Niederlande, Schweiz etc.) ist zu prüfen, ob die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung auch in diesem Fall leistet.

Arbeitsrechtsschutzversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Arbeitsrechtsschutzversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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