Laufzeitfonds - das wichtigste zum Thema Laufzeitfond
Laufzeitfonds zählen zu den Investmentfonds, die von der Laufzeit begrenzt sind. Die Fonds können nur innerhalb der Zeichnungsfrist von den Anlegern erworben werden.
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Das angelegte Vermögen verbleibt bis zum Laufzeitende in dem Fonds. Benötigt der Anleger vor Ablauf des Fonds Geld, kann er die Fondsanteile börsentäglich verkaufen. Ist die Laufzeit zu Ende, erfolgt die Auflösung des gesamten Fonds. Das angelegte Kapital wird einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anleger ausgeschüttet. |
In Deutschland ist es nur zulässig Rentenlaufzeitfonds aufzulegen.
Auch die AS-Fonds, die Altersvorsorge-Sondervermögen und Immobilien-Fonds, dürfen nicht als Laufzeitfonds in Deutschland aufgelegt werden.
Die AS-Fonds gibt es seit 1998 in Deutschland in Form von Investmentfonds, speziell auf die Altersvorsorge ausgerichtet. Sie wurden vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als Alternative zu den Kapitallebensversicherungen geschaffen. Da der Gesetzgeber jedoch keine Förderung dazu gibt, unterscheiden sich die Fonds kaum von Dach- oder Mischfonds. Daher ist die Anzahl dieser AS-Fonds rückläufig.
Die richtige Geldanlage und Fondsauswahl ist ein wesentliches Kriterium für den persönlichen Anlageerfolg. Durch die unterschiedlichen Anlageziele und -Zeiträume sollte genau geprüft werden, welche Geldanlage und Investmentfonds zu einem passen. Ob und welcher Laufzeitfonds zum eigenen Anlageziel passt, kann durch eine individuelle Bedarfsanalyse eines Experten für Fondsanlagen ermittelt werden.
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