Fondsgesellschaft - das wichtigste zu Fondsgesellschaften
Die Aufgabe einer Fondsgesellschaft ist es, Gelder von Anlegern innerhalb eines Fonds, zu verwalten und Renditen zu erwirtschaften.
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Heutzutage verfügt nahezu jede Sparkasse oder Bank über eine eigene Fondsgesellschaft, die sich um die Zusammenstellung der Fonds kümmert und diese auf den Markt bringt. Dabei hat die Fondsgesellschaft die Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und vertragliche Anlagegrundsätze, die in einem Fondsprospekt festgelegt sind, einzuhalten. |
Es können mehrere Fonds gleichzeitig aufgelegt werden, die jedoch voneinander getrennt geführt werden müssen. Auch die Unterscheidung muss durch verschiedene Bezeichnungen gegeben sein. Außerdem ist die Fondsgesellschaft dazu verpflichtet, den Anlegern auf Wunsch einen genauen Verkaufsprospekt vorzulegen, der neben den Vertragsbedingungen die jährlichen Rechenschaftsberichte enthält.
Neben den bereits erwähnten bankeigenen Fondsgesellschaften, gibt es weitere Gesellschaften, die ihr Hauptaugenmerk auf die Fondsanlage setzen und als Fondsspezialisten fungieren.
Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass die Fondsgesellschaften nicht einfach handeln können, sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überwacht. Diese Aufsichtsbehörde gibt vor, dass Fondsgesellschaften eine spezielle Konzession benötigen, die ihnen das Recht gibt, am Markt tätig zu sein. Auch jedes neue Wertpapier, das durch die Fondsgesellschaft heraus gegeben wird, muss von dieser Aufsichtsbehörde genehmigt und veröffentlicht werden.
Diese Auflagen dienen nicht nur dem Schutz des Anlegers, sondern entsprechen auch den gesetzlichen Grundlagen. Zu diesen gesetzlichen Grundlagen zählt auch, dass eine Fondsgesellschaft als Kapitalanlagegesellschaft nicht auf die Vermögenswerte der Anleger zurückgreifen kann und dürfen.
Die Fondsgesellschaft muss alle Käufe und Verkäufe, ganz gleich, ob vom Vermögen, das aus Renten, Aktien und Bezugsrechten besteht oder von Fondsanteilen, über die Depotbank abwickeln. Es bleibt der Fondsgesellschaft überlassen, welche Papiere angekauft oder verkauft werden. Es erfolgt somit eine strikte Trennung zwischen dem Sondervermögen und dem Eigenkapital der Fondsgesellschaft. Das Sondervermögen einer Fondsgesellschaft setzt sich aus dem Vermögen und den Anteilsscheinen zusammen. Diese Trennung heißt für die Fondsgesellschaft, dass im Falle eines Konkurses das Eigenkapital erhalten bleibt.
Das Kapital wird von Fondsmanagern verwaltet. Fondsmanager entscheiden, wie das Geld gemäß den Vorgaben des Kunden investiert wird. Die Vorgabe, wie ein Fond aufgebaut sein muss, wird in den jeweiligen Prospekten der herausgebenden Gesellschaft angegeben.
So gibt es beispielsweise für Mischfonds genaue Angaben, wie Aktien, Immobilien oder Renten in die Anlage mit einfließen. Mit welchen Papieren der Fonds ausgegeben wird, hängt von der jeweiligen Fondsgesellschaft ab und welchen Anlageformen die Fondsmanager die besten Gewinne vorhersagen.
Fondsgesellschaften werden auch als Kapitalanlage- oder Investmentgesellschaften bezeichnet. Die Rechtsform einer Fondsgesellschaft ist in der Regel eine KG oder GmbH & Co. KG.
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Inzwischen gibt es in Deutschland weit über 4.000 verschiedene Fonds, mit denen man mehr oder weniger gute Renditen erzielen kann.
Die richtige Geldanlage und Fondsauswahl ist ein wesentliches Kriterium für den persönlichen Anlageerfolg. Durch die unterschiedlichen Anlageziele und -Zeiträume sollte genau geprüft werden, welche Geldanlage und Investmentfonds zu einem passen. Ob und welcher Fonds zum eigenen Anlageziel passt, kann durch eine individuelle Bedarfsanalyse der Fondsgesellschaften durch einen Experten für Fondsanlagen ermittelt werden.
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