Was ist eine Unfallrente und wann bekommt man Unfallrenten?
Die Unfallrente dient der Absicherung im Fall eine Invalidität, vorausgesetzt, diese wird durch einen Unfall hervorgerufen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur in Leistung, wenn sich Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen. Die daraus resultierende Invalidenrente reicht meist nicht aus, um die eigenen Kosten zu decken. Schon ab einem Invaliditätsgrad von 20 % erfolgt eine monatliche Zahlung, die die eigenen Bedürfnisse bei weitem nicht abdeckt. |
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden Unfälle aus dem privaten Bereich und der Freizeit abgedeckt. Selbstständige, Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner und auch Hausfrauen können sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern und aus der daraus resultierenden Unfallrente profitieren.
Die Möglichkeit der privaten Absicherung wird leider allzu oft aus Kostengründen nicht in Anspruch genommen. Unfälle sind nicht planbar, resultieren daraus im schlimmsten Fall bleibende Schäden, werden in aller Regel die Lebens- und Finanzplanung aus ihrer Bahn geworfen.
Tritt die Invalidität auf, kann der Versicherungsnehmer, je nach Vertrag, zwischen einer Einmahlzahlung oder eine Unfallrente wählen. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % wird eine monatliche und vor allem monatliche Rente ausgezahlt, um die Lebenskosten zu decken. Der Versicherungsnehmer muss bereits zu Vertragsbeginn wählen, in welcher Form die Auszahlung nach eintreten der Invalidität erfolgen soll
Wann und mit welchem Betrag der Versicherer in Leistung tritt, ist konkret im Versicherungsvertrag geregelt. Einige Versicherungsgesellschaften garantieren bereits eine 100 %ige Auszahlung bei einem Invaliditätsgrad von 50 %, anderen wiederum zahlen erst ab einem Invaliditätsgrad von 75 %.
Die Höhe der Unfallrente wird ebenfalls im Vertrag geregelt und richtet sich maßgeblich nach dem gewählten Tarif und den eingezahlten Versicherungsbeiträgen.
Die Leistungspflicht besteht, sobald der entsprechende Invaliditätsgrad festgestellt wurde oder wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.
Mit einer Hinterbliebenenklausel wird die Rentenzahlung somit auf die Witwe/ den Witwer oder Waisen übertragen. Je nach Vertrag wird die Unfallrente in diesem Fall prozentual gekürzt und beträgt dann nur noch 60 % bis 80 %. Die Dauer der Rentenzahlung an Hinterbliebene variiert bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Die Höhe des Versicherungsbeitrages spielt auch bei dieser Frage eine große Rolle. Ob lebenslange oder begrenzte Unfallrente obliegt dem Versicherungsnehmer.
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Viele Versicherungsgesellschaften bieten zwar spezielle Produkte für Senioren, da diese in Alter einen erhöhen Unfall- und Verletzungsrisiko ausgesetzt sind, jedoch empfiehlt sich bereits die Absicherung im Kindesalter. Eine mögliche Invalidität wird für diese Altersgruppe ausgeblendet, kann aber dennoch zu jeder Zeit eintreten.
Ein Unfallversicherungsvergleich hilft die richtige Unfallrente zu finden. Private Unfallrenten können dazu beitragen im Unglücksfall wenigstens finanziell abgesichert zu sein.
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