Infos zur Rürup Rente Steuer Berechnung
Die Rürup Rente wird seit dem 01.01.2005 neben der Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert.
|
![]() |
Es wird erwartet, dass das Bruttorentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent des letzten Einkommens sinkt. Für Arbeitnehmer ist dieser Wert jedoch nur erreichbar, wenn sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Tatsächlich ist es so, dass lediglich 40 Beitragsjahre erreicht werden. |
Das Prinzip der Rürup-Rente und der Riester-Rente beruht darauf, die sinkenden Bruttorenten durch Förderung von Seiten des Staates für private Altersvorsorge auszugleichen und somit einen Anreiz zu geben, privat für das Rentenalter vorzusorgen.
Der Unterschied zwischen den beiden Vorsorgearten besteht darin, dass die Rürup-Rente nicht wie die Riester-Rente Zulagen vom Staat erhält, sondern über Steuervorteile finanziert wird. Dies macht sie vor allem für Selbständige interessant, aber auch für Angestellte.
Die Besteuerung in der Ansparphase für einen Arbeitnehmer sieht folgendermaßen aus. Die gesamten Beiträge – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – werden ab dem Jahre 2005 auf dem Basisrentenkonto zusammengerechnet. Davon erfolgt die Anrechnung in Höhe von 60 Prozent und dann wird der gesamte Arbeitgeberanteil abgezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung kann als Vorsorgeaufwendung in Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen gebracht werden. Hier gilt ein Höchstbetrag von 12.000 € für Ledige und 24.000 € für Verheiratete.
Bei einem Selbständigen erfolgt die Besteuerung während der Ansparphase nach dieser Berechnung. Da bei diesem die Zusammenrechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile entfällt, können im Jahr 2005 60 Prozent von der Summe, die in die Rürup-Rente eingezahlt wurde, angerechnet werden.
Zu beachten ist hier allerdings, dass für Selbständige der gleiche Höchstbetrag von 12.000 € für Ledige und von 24.000 € für Verheiratete gilt. Dies bedeutet, dass nicht mehr als diese Höchstbeträge als Sonderausgabe erklärt werden können. Es macht also keinen Sinn, mehr für die Rürup-Rente aufzuwenden, wenn die 60 Prozent vom eingezahlten Betrag die Höchstbeträge übersteigen, da dies dann nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann.
Pro Jahr erhöht sich der anrechenbare Betrag sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige um jeweils 2 Prozent. Der höchste steuerlich geltend zu machende Betrag steigt bis zum Jahre 2025 für Verheiratete auf 48.000 € und für Ledige auf 24.000 €. Zusammengefasst heißt das, im Jahre 2005 beginnt der Besteuerungsanteil bei 60 Prozent und steigt bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent. Die Besteuerung erfolgt in Abhängigkeit vom Rentenbeginn.
Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Privatrente frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültige optimale Altersvorsorge mit einer Rürup Rente nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse mit einer Rürup Rente Steuer Berechnung sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine Beratung zur optimalen Rürup Rente an und lassen Sie sich ein individuell ausgearbeitetes Angebot machen.
Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Altersvorsorgeexperten bekommen Sie ein auf Ihre Vorgaben abgestimmtes Angebot zur optimalen Rüruprente von einem unabhängigen Fachmann in ihrer Nähe, der auch Fragen zum Thema Rürup Rente Steuer Berechnung und Altersvorsorge kompetent beantworten kann.
Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei:
