Riesterrente - Für wen sich die Riesterrente lohnt und was bei Riesterrenten zu beachten ist.
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Für wen sich die Riesterrente lohnt und was man aus Riesterrenten erwarten kann

Die Riesterrente bildet eine Möglichkeit, mit Hilfe von staatlichen Zulagen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Die zum 01.01.2002 eingeführte Riesterrente erhielt ihren Name vom damaligen Minister für Arbeit und Sozialförderung, Walter Riester. Mit der staatlichen Zulagenbewilligung soll vor allem eine hohe Beteiligung unter der Bevölkerung erzielt werden.

Die Riester-Rente selbst kann in verschiedene Vertragsarten unterschieden werden. Als zulagenfähige Verträge sind unter anderem Banksparpläne, die private Rentenversicherung, Direktversicherung, Fondssparpläne sowie Pensionsfonds zugelassen.
 
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, setzt die Riesterrente die Einzahlung eines Mindestbeitrages voraus. Im Jahr 2007 macht der Mindestbeitrag 3 % des Bruttojahreseinkommens aus. Für das Jahr 2008 wird die Grenze heraufgesetzt, so dass der Mindestbetrag bereits 4 % des Bruttojahreseinkommens ausmacht. Liegt die Zahlung des Versicherungsnehmers unterhalb des Mindestbeitrags, erhält er keine volle Förderung. Vielmehr werden die Zulagen nur anteilig gewährt.

Weiterhin kann die Riesterrente nicht von jedem Personenkreis in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ferner Landwirte, Künstler, Publizisten, Beamte, Richter oder Zeitsoldaten. Völlig ausgeschlossen werden Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, freiwillig Rentenversicherte sowie geringfügig Beschäftigte.

Die staatliche Zulage besteht für jeden Versicherungsnehmer aus einer so genannten Grundzulage. Hat der Versicherungsnehmer kindergeldberichtigte Kinder im Haushalt, so erhält er zusätzlich eine Kinderzulage pro Kind. Ehepartner haben die Möglichkeit, getrennt von einander eine Riester-Vorsorge abzuschließen. Beide Ehepartner kommen dann in den Genuss der Förderung.

Die Förderung für das Kalenderjahr 2007 beträgt für Alleinstehende Versicherungsnehmer 114,00 €. Ehepaare erhalten 228,00 €. Die Kinderzulage für jedes kindergeldberichtigtes Kind beträgt 138,00 €.
Das Jahr 2008 wird noch attraktiver. Allein stehende erhalten dann schon Zulagen in Höhe von 154,00 €. Ehepartner eine Förderung von insgesamt 308,00 € und die Kinderzulage wird auf 185,00 € erhöht.

Die Auszahlung der Rentenbeiträge erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr. Verträge, die eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr garantieren, sind nicht „Riester“- zertifiziert. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass keine staatlichen Zulagen gewährt werden. Die Auszahlung des Rentenbetrages in einer Summe ist ebenfalls nicht zulässig. Die Gesetzeslage sieht eine monatliche Auszahlung des Rentenbetrages vor.

Eine genaue Bestimmung des letztendlichen Rentenbetrages ist während der Vertragslaufzeit nur schwer möglich. Lediglich pauschale Aussagen können gemacht werden. Grund dafür sind beispielsweise die sich ändernden Familien- und Einkommensverhältnisse. Jede Änderung bedarf einer neuen Ausrichtung des Vertrages, so kann sich beispielsweise der Mindestbetrag, bedingt durch eine Gehaltserhöhung, verändern.

Auf jeden Fall sollte sich jeder mit der eigenen Privatrente frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültige optimale Riesterrente nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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