Infos zum Rentenberechnung
Nicht jeder Versicherungsnehmer kann von einem gleichwertigen Rentenanspruch profitieren. Vielmehr hängt die Höhe der Rentenzahlung von verschiedenen Parametern ab, die von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer stark schwanken.
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Die Beitragsdauer sowie die durchschnittliche Höhe des Nettoeinkommens spielen dabei eine wichtige Rolle. Zur Berechnung der Rentenbeiträge wird die Rentenformel genutzt. Bei dieser Methode werden zunächst die allgemeinen Entgeltpunkte berechnet, welche letztlich in persönliche Entgeltpunkte umgerecht werden. |
Diese dienen anschließend der Berechnung des persönlichen Rentenanspruchs.
Die Entgeltpunkte werden aus den beitragsfreien Zeiten und Beitragszeiten errechnet.
Die allgemeinen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert woraus sich schließlich die persönliche Rente ergibt. Der höchste Rentenfaktor liegt bei 1,0 und dient vor allem zur Berechnung der Altersrente, sofern eine Vollzeittätigkeit ausgeübt wurde. Mit einem Rentenfaktor von 1,0 werden ebenfalls Renten bei voller Erwerbsminderung, Renten bei Erwerbsunfähigkeit sowie Erziehungsrenten kalkuliert.
Wird die Rente aufgrund einer Berufsunfähigkeit beantragt, liegt der Faktor bei 0,6667. Der teilweisen Erwerbsminderung wird ein Faktor von 0,5 zu Grunde gelegt. Mit Hilfe des Rentenfaktors kann die individuelle Arbeitszeit der Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.
Eine weitere Berechnungsgrundlage ist der Zugangsfaktor. Bei einem Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr, zukünftig ab dem 67. Lebensjahr beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Je eher das Renteneintrittsalter gewählt wird, umso mehr verringert sich der Zugangsfaktor. Mit jedem Monat in dem Altersrente vor dem ursprünglichen Rentenbeginn bezogen wird, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003.
Der aktuelle Rentenwert ist ein Durchschnittswert, der sich aus den Verdiensten der Arbeitnehmer.
Der aktuelle Rentenwert ist auch maßgebend für die Rentenanpassung, die in aller Regel jährlich stattfinden. Alle anderen Faktoren werden dabei nicht angegriffen. In den letzten drei Jahren, also 2004, 2005 und 2006 wurde keine Rentenanpassung vorgenommen, da sich die Durchschnittsverdienste nicht veränderten. Für die kommenden Jahre ist aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs wieder mit einer Rentenanpassung zu rechnen.
Auf jeden Fall sollte sich jeder mit der eigenen Rentenberechnung frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
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