Rentenbeiträge - Warum sich der Rentenbeitrag erhöhen wird und wie sich die Rentenbeiträge entwickelt haben.
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Die Entwicklung der Rentenbeiträge

Die Rentenversicherung unterlag seit ihrer Einführung im Jahr 1981 vielfachen Veränderungen und Reformen.

Die Höhe der Rentenzahlung wurde an die Bruttolohnentwicklung angepasst und die daraus resultierenden Einnahmen wurden direkt zum Ausgleich der aktuellen Rentenzahlungen genutzt. Die Bildung von Rücklagen stand bei der Rentenkasse nicht mehr im Vordergrund, so dass ein Defizit entstand. Um dieses auszugleichen, wurden die Rentenbeiträge immer wieder erhöht.

Mit den, seit 2001 durchgeführten, Rentenreformen versucht die Bundesregierung zu intervenieren und den Lage zu stabilisieren. Das bestehende Rentensystem soll in eine völlig neue Richtung gelenkt werden. Als erster Schritt wurde die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, Riester-Rente, eingeführt. Damit sollte ein Anreiz für gesetzlich versicherte Personen geschafft werden. Auch die betriebliche Altersvorsorge wurde ausgebaut und unterstützt. So hat jeder Arbeitnehmer von nun an die Möglichkeit, unter staatlicher Zulagenförderung, Teile seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen.

Die Reformen in den Jahren 2004/ 2005 haben sich grundlegend auf das Alterseinkünftegesetz und somit auf die Rentenbesteuerung ausgewirkt. Weiterhin sahen sich Rentner bis 2006 einer Nullrunde ausgesetzt, dass heißt die jährliche Rentenanpassung entfiel.

Im Jahr 2007 wurde aktuell das Rentenbeitrittalter erhöht. Für Versicherungsnehmer ab dem Jahrgang 1964 bedeutet dies, dass sie erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Dieser Schritt soll vor allem der Entlastung der Rentenkassen dienen. Wer allerdings 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann die Vorzüge der Rente ab 65 noch immer nutzen. Ferner wurde der Rentenbeitrag erneut erhöht und beläuft sich nun auf 19,9 %. Eine Ausnahme bilden Hatz IV- Empfänger, deren Rentenbeitrag von monatlichen 78,00 € auf lediglich 40,00 € gesenkt wurde.

Die Erhöhung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich auf den demographischen Wandel in Deutschland zurückführen. Durch den starken Geburtenrückgang, hohe Arbeitslosenzahlen und auch Abwanderungen steigt die Zahl der Rentner unverhältnismäßig stark im Vergleich zur Zahl der Arbeitnehmer. Um die Grundversorgung der Rentenempfänger sicherzustellen, müssen die Rentenkassen zwangsläufig höhere Einnahmen verbuchen. Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung lagen beispielsweise im Jahr 1972 noch bei 17 %. 2005 wurden diese auf 19,5 % und 2007 auf 19,9 % angehoben. Bereits für 2008 ist eine Erhöhung auf 20 % geplant. Durch die stetigen Reformen ist die Bundesregierung bemüht, den Beitragssatz nicht über 22 % steigen zu lassen.

Um Beitragserhöhung zu mäßigen, wurde im Jahr 2005 ein Nachhaltigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses besagt, dass die Rentenerhöhung an der Anzahl der Beitragszahler gemessen wird. Reduziert sich die Anzahl der Beitragszahler, so ist eine verhältnismäßig gering Rentenerhöhung zu erwarten. Bedingt durch diesen Umstand ist zu erwarten, dass das Rentenniveau in den nächsten Jahren nach unten revidiert wird.

Auf jeden Fall sollte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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