Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionszusage - Überblick der Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge mit einer Pensionszusage und die wichtigsten Regelungen zu Pensionszusagen.
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Die betriebliche Altersvorsorge mit Pensionszusage

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge, die bei weitem nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, den man im Laufe des Beruflebens erreicht hat, sind Arbeitnehmer zunehmend dazu verpflichtet, selbst für eine finanzielle Absicherung im Alter zu sorgen.

Neben dem Erwerb von Immobilien, Sparplänen und klassischen Lebensversicherungen spielt die betriebliche Altersvorsorge dabei eine tragende Rolle. Hierbei wird im Regelfall über den Arbeitgeber in Form von Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) ein steuerlich begünstigter Beitrag an ein rechtlich selbstständiges Unternehmen entrichtet, daß die Versorgungsleistung (Rentenzahlung, Absicherung von Tod und/oder Invalidität) absichert.

Bei dieser Form spricht man vom mittelbaren Durchführungsweg, etwa durch eine Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds / Pensionskasse. Dabei variieren die Anlageformen und daher auch die zugesicherte garantierte Rendite.

Der unmittelbare Durchführungsweg, die Pensionszusage, wird hingegen vom Arbeitgeber durch Bildung von Rückstellungen finanziert. Da hier kein Dritter (z.B. Versicherungsunternehmen) in die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und –nehmer involviert ist, spricht man auch von einer Direktzusage oder auch von unmittelbarer Versorgungszusage. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird häufig bei Geschäftsführern angewendet. Die sich aus der Zusage ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers wird nicht durch Beiträge an ein Versorgungsinstitut gedeckt, sondern durch Rückstellungen, die sich auf die Bilanz auswirken. Die Rückstellung mindert den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens. Um die Ansprüche gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern, zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV), der in diesem Fall für die zugesagten Leistungen aufkommt.

Diese Leistungen setzen sich zumeist aus drei Bestandteilen zusammen:

Wie bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge auch wird ein zugesicherter Geldbetrag als Ruhegeld gezahlt. Diese Zahlung beginnt üblicherweise mit dem 65. Lebensjahr und wird bis zum Lebensende gezahlt.

Im Falles des Todes des Begünstigten der Pensionszusage wird die zugesagte Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt, also an die Witwe, den Witwer oder die Waisen, meist beschränkt auf einen gewissen Anteil der gesamten Versorgungsleistung

Entspricht in den wesentlichen Zügen einer Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit und wird ausbezahlt, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Pensionsalters seinen Beruf aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann. Im Regelfall geht die Invalidenrente bei Eintritt des Rentenalters in die Rentenzahlung über.

Diese Art der Altersvorsorge eignet sich wie beschrieben besonders für Geschäftsführer, da die staatliche Rente aufgrund von bestehenden Höchstgrenzen hier im Regelfall nur einen Bruchteil des letzten Einkommens abdecken kann. Die freie Gestaltung von Leistungen und Beiträgen machen eine Versorgung auf hohem Niveau möglich, der steuerliche Effekt in der Bilanzierung des Unternehmens trägt dabei zur Finanzierung der Leistungen bei.

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale betriebliche Altersvorsorge mit Pensionszusage nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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