Pensionsfonds - wann ein Pensionsfond die richtige Wahl ist
Da die gesetzliche Rentenversicherung gerade mal eine Grundversorgung für die finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Berufsleben verspricht, ist eine zusätzliche Absicherung für die Zeit nach dem Berufsleben immer wichtiger geworden.
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Jeder Erwerbstätige benötigt eine zusätzliche Absicherung, wobei es hier viele Möglichkeiten gibt. Staatlich gefördert sind hingegen nur wenige. Neben der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente und den Möglichkeiten der privaten Vorsorge in Form von Lebensversicherungen und Sparverträgen spielt die geförderte Zusatzvorsorge als betriebliche Altersversorgung eine wesentliche Rolle. |
Seit der Rentenreform im Jahre 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, Teile Ihres Gehaltes zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu verwenden.
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung:
- Eine Direktzusage des Arbeitgebers, finanziert durch Pensionsrückstellungen des Unternehmens
- Unterstützungskasse, bei der die Versorgungsleistung durch den Arbeitgeber in Form von steuerfreien Beitragszahlungen finanziert wird, rückgedeckt durch den Pensionssicherungsverein
- Pensionskasse, Beitragszahlung durch Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam an ein Lebensversicherungsunternehmen, Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei
- Direktversicherung, eine Lebensversicherungsvertrag den der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer für den Arbeitgeber abschließt. Besteuerung der Beiträge Pauschal mit 20% oder steuerfrei bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pensionsfonds
Letztere unterscheiden sich von Pensionskassen und Lebensversicherungen dadurch, daß die Anlagevorschriften weniger starr reguliert sind. Es ist eine uneingeschränkte Investition in börsennotierte Anlageformen wie Aktien und Aktienfonds möglich. Das macht eine höhere Rendite als bei einer Lebensversicherung oder einer Direktversicherung möglich, steigert gleichzeitig aber auch das Risiko. Daher müssen Abstriche bei der garantierten Leistung in Kauf genommen werden, da nur das bis zum Beginn der Rentenzahlung eingezahlte Kapital garantiert wird. Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wie bei den anderen staatlich geförderten Durchführungswegen sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. Es erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung, die in Form einer lebenslangen Rente oder eines vereinbarten Auszahlungsplans, ggf. gekoppelt mit einer Teilkapitalauszahlung, erfolgen kann. Auch der Pensionsfonds kann mit Zusatzleistungen wie dem Hinterbliebenenschutz kombiniert werden, was jedoch die Kosten erhöht und damit die Rendite schmälert. Vor Abschluß sollte daher geprüft werden, ob eine preiswerte Risikolebensversicherung günstiger ist als der Verzicht auf Teile der Rendite.
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Bei Pensionsfonds ist immer zu beachten, daß die garantierte Rente niedriger ist als bei allen anderen Anlageformen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Kalkulation der ausbezahlten Leistungen kann im Regelfall noch bis zum Rentenbeginn, abhängig von der Lebenserwartung und den erwirtschafteten Erträgen, verändert werden. Dafür ist durch die Möglichkeit, uneingeschränkt in börsennotierte Anlagen investieren zu können, die Chance auf eine höhere Rendite auch deutlich höher als etwa bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse.
Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale betriebliche Altersvorsorge mit Pensionsfonds nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
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