Meine private Rente - Was ich für meine private Rente tun kann, um im Alter sorgenfrei zu leben.
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Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur noch eine Grundversorgung im Alter abdecken. Grund hierfür ist die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, hervorgerufen durch die demografische Entwicklung.

Immer weniger Beitragzahler stehen einer steigenden Zahl an Rentnern gegenüber. Weitere Gründe sind erhöhte Lebenserwartungen und Geburtenrückgänge. Um die entstehende Rentenlücke zu schließen ist der Abschluss einer Privatrente wichtiger denn je.

Bereits in jungen Jahren sollte mit der Vorsorge begonnen werden. Mit der Privatrente wird eine garantierte und lebenslange Rentenzahlung aufgebaut. Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften bieten hierzu verschiedene Möglichkeiten für sicherheits- sowie chancenorientierte Anleger an. Die Angebote der einzelnen Anbieter sind unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich deshalb. Genauso wichtig wie die Höhe der Rendite ist für viele Anleger auch die Sicherheit.
Die Einzahlung kann in monatlichen Beträgen (Ansparrente) oder durch einen Einmalbetrag (sofortige Leibrente) erfolgen.

Die Auszahlung wird den individuellen Bedürfnissen des Sparers angepasst, es ist sowohl eine lebenslange Rentenzahlung, aber auch eine einmalige Auszahlung des Kapitals oder beide Auszahlungsformen miteinander gekoppelt möglich. Den Zeitpunkt der Auszahlung kann der Sparer ebenfalls individuell bestimmen. In der Regel ist der Auszahlungstermin mit der Auszahlung der gesetzlichen Rente gleichgestellt.
Die Rentenzahlung setzt sich aus der garantierten Rente (Garantiezins 2,25 % seit 2007) und den nicht garantierten, erwirtschafteten Überschüssen zusammen. Beim Abschluss einer dynamischen Rente erfolgt eine lebenslange Rente mit einer Steigerungsrate von bis zu 5 % jährlich.

Werden die monatlichen Beiträge in Fonds angelegt, erhöhen sich die Renditechancen, gleichzeitig steigt jedoch auch das Risiko. Die Höhe der späteren Rente ist von der Entwicklung der Fonds abhängig.
Mit einer zusätzlich abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung können die Einkommensverluste im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden (Berufsunfähigkeitsrente).
Bei der Privatrente werden verschiedene Formen der Hinterbliebenenabsicherung angeboten.
Erfolgte diesbezüglich keine Absicherung, erhalten die Hinterbliebenen bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn das eingezahlte Kapital als Einmalzahlung. Beiträge für eine eingeschlossene Berufunfähigkeitsversicherung werden nicht erstattet.
Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung einer individuellen Garantiezeit. Hier wird bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn die Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit gewährleistet.
Mit dem Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung kann der Sparer seine Hinterbliebenen komplett finanziell absichern. Die Rente wird dann an die Hinterbliebenen ein Leben lang weiter gezahlt.

Die Privatrente ist nicht von der ab 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer betroffen. Die Ertragsanteile unterliegen nach wie vor dem individuellen Steuersatz.
Kapitaleinmalzahlungen aus 2004 abgeschlossenen Verträgen sind steuerfrei, wenn die Beitragsdauer mindestens 5 Jahre und die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug. Bei 2005 abgeschlossenen Verträgen müssen die Einmalzahlungen voll versteuert werden. Ausnahme, hälftige Besteuerung bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und der Vertrag endet nicht vor dem 60. Lebensjahr des Anlegers.

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersrente frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültige optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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