Lebensversicherung kündigen - wie geht das und was ist dabei zu beachten
Kapitalbildende Lebensversicherungen werden abgeschlossen, um langfristig Kapital aufzubauen. Die Laufzeit beträgt viele Jahre und in dieser Zeit kann viel passieren.
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Nicht voraussehbare Situationen, wie zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit oder finanzielle Notlagen, können die Ursache sein, dass eine Kündigung der Lebensversicherung in Betracht gezogen wird. Aber gerade in einer solchen Situation sollte nicht unüberlegt und überstürzt der Versicherungsschutz aufgegeben werden. |
Mit der Beendigung des Vertrages geht nicht nur der Versicherungsschutz verloren, es müssen auch Nachteile in Kauf genommen werden.
Sollte die monatliche Beitragszahlung schwer fallen, kann statt einer Kündigung die Laufzeit des Vertrages verlängert werden. Die Höhe der Versicherungssumme bleibt trotz geringerer Beiträge erhalten.
Eine zweite Möglichkeit wäre, den Versicherungsvertrag beitragsfrei weiterzuführen. In diesem Fall reduziert sich die vertraglich festgelegte Versicherungssumme, um die beitragsfreie Summe.
Um einen finanziellen Engpass zu überwinden, können auch Beiträge aus den Überschüssen gezahlt werden. Die nach Ablauf der Versicherungszeit auszuzahlende Leistung wird dadurch aber gemindert.
Wichtig ist und das ist bei allen genannten Möglichkeiten der Fall, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte der letzte Schritt sein.
Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden, da nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird. Dieser ist in den ersten Versicherungsjahren niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge und muss auch in den Folgejahren nicht unbedingt der Summe der eingezahlten Beiträge entsprechen. Aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer werden zuerst die Vertrags- und Verwaltungskosten abgezogen und das Risiko eines Versicherungsfalles abgedeckt. Das hat zur Folge, dass im ersten Versicherungsjahr in der Regel überhaupt kein Rückkaufswert vorhanden ist. Die Versicherungsgesellschaften informieren jährlich den Versicherungsnehmer über die Entwicklung des Rückkaufwertes.
Die Lebensversicherung kann im Regelfall jederzeit zum Schluss des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form und zur eigenen Sicherheit per Einschreiben zu erfolgen.
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Eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung bietet der Verkauf der Police. Policekäufer zahlen den Kunden wesentlich mehr Geld als die Versicherungsgesellschaft bei Kündigung des Vertrages. Weitere Vorteile bestehen in der Aufrechterhaltung des Todesfallschutz (sichert die Hinterbliebenen ab) sowie der steuerlichen Begünstigung, auch wenn die Lebensversicherung noch keine 12 Jahre besteht. Der Policekäufer zahlt an die Versicherungsgesellschaft weiter die Beiträge und erhält nach Vertragsablauf die Versicherungssumme.
Abgekauft werden aber nur Kapitallebensversicherungen. Firmendirektversicherungen und Fondsgebundenen Versicherungen sind hiervon ausgeschlossen. Weitere Kriterien für den Ankauf sind die Höhe des Rückkaufswertes sowie die Restlaufzeit des Vertrages.
Wer mit dem Gedanken spielt seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte vorher einen verkauf prüfen lassen.
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