Früher in Rente gehen
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres besteht ein Anrecht auf die Regelaltersrente. Einzige Bedingung, es müssen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein.
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Die Höhe der Rente hängt unter anderem von den Beitragsjahren und der Höhe der Beiträge ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher beantragt werden. Maximal kann der Renteneintritt um fünf Jahre vorverlegt werden. Dies ist aber mit finanziellen Verlusten verbunden. |
Abzüge von 0,3 % für jeden vorzeitig in Rente gegangenen Monat müssen in Kauf genommen werden. Geht man mit 60 in Rente würden das immerhin Abschläge von 18 % bedeuten. Einen Vorteil haben vor dem 1.1.1942 Geborene mit einer 45 jährigen Versicherungspflicht. Sie zahlen bei vorzeitigem Renteneintritt nur einen begrenzten Abschlag von insgesamt 3,6 %.
Folgender Personenkreis kann vor dem 65. Lebensjahr, aber mit Abschlägen, in Rente gehen:
Personen, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (mit 63 Jahren).
Frauen, welche die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und nach Vollendung des 40. Lebensjahres über 10 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben und vor 1952 geboren sind (mit 60 Jahren).
Arbeitslose ab dem 58. Lebensjahr – Bedingungen, sie müssen vor 1945 geboren sein, eine 15 jährige Versicherungszeit nachweisen können und eine bestimmte Zeit arbeitslos sein.
Arbeitslose, die zwischen Dezember 1946 und November 1947 geboren wurde, können mit 61 Jahren in Rente gehen. Seit 2006 wird die Altersrente für Arbeitslose schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Die Regelung, dass auf Grund der Arbeitslosigkeit ein früherer Renteneintritt möglich ist, wird in naher Zukunft wegfallen.
Personen, die in Altersteilzeit arbeiten, können vorzeitig in Rente gehen (63 Jahre), sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: sie müssen eine 15 jährige Wartezeit nachweisen, für mindestens 24 Monate in Teilzeit gearbeitet haben und innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn eine mindestens achtjährige Versicherungszeit vorweisen. Mit 61 Jahren in Rente gehen, können Personen die zwischen Dezember 1946 und November 1947 geboren sind. Auch hier wird der Rentenbeginn schrittweise auf 63 Jahre erhöht und ein vorzeitiger Rentenbeginn überhaupt nicht mehr möglich sein.
Folgender Personenkreis kann vor dem 65.Lebensjahr, ohne Abschläge, in Rente gehen:
Schwerbehinderte Personen können bereits mit 60 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen,
Voraussetzungen sind 35 Beitragsjahre und der Nachweis der Behinderung. Für behinderte Personen, die nach 1949 geboren sind, wird das Renteneintrittsalter allmählich auf 63 Jahre angehoben.
Die Möglichkeit, mit 64 Jahren in Rente zu gehen, haben alle. Vom Geburtsdatum abhängig sind die Abschläge. Wer in der Zeit vom Dezember 1937 und November 1938 geboren wurde und eine langjährige Versicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorweist, kann mit 64 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die Berechnung der Zeiten erfolgt monatsgenau. Alle ab Dezember 1938 Geborenen müssen definitiv Abschläge zur Rente hinnehmen.
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Von 2012 bis 2029 wird die Rente allmählich auf 67 Jahre angehoben. Die Tendenz wird sein, dass immer mehr Menschen den vorzeitigen Renteneintritt trotz Abschlägen wählen werden. Wer einen vorzeitigen Renteneintritt beabsichtigt, sollte sich eingehend von den Mitarbeitern der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen und sich über die daraus resultierenden Abschläge informieren. Durch zusätzliche Beitragszahlungen können die Abschläge nämlich minimiert werden.
Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersrente frühzeitig beschäftigen, um früher in Rente gehen zu können. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültige optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
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