Förderrente - Welche Förderrenten gibt es und was bei der Auswahl der Förderrente beachtet werden sollte.
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Förderrente – welche Altersvorsorge wird gefördert

Die gesetzliche Rente bleibt nach wie vor die sicherste Einnahme im Alter. Aber sie reicht nicht mehr aus, um den erreichten Lebensstandard weiter fortführen zu können.

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger und der Staat unterstützt dies mit Zulagen. Welche Vorsorge optimal ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissen eines jeden Einzelnen und den Voraussetzungen ab. Es gibt die Riester Rente, die Rürup Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

Überblick über heutige Förderrenten:

Riester Rente: (vorrangig für Arbeitnehmer)
Die Riester-Rente wird durch Zulagen und den Sonderausgabenabzug (steuermindernd) staatlich gefördert. Die eingezahlten Beiträge werden in risikoarme Fonds angelegt. Der Anbieter muss hierbei mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren.
Durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden die Sparformen nach Förderkriterien und der Förderfähigkeit geprüft und bestätigt.
Die Zulage muss beantragt werden und geht in den Vertrag ein. Im § 10 a des EStG sind die Förderungsberechtigten aufgeführt.

In der Regel dürfen die Anlagen weder beliehen, noch anderweitig verwendet werden. Das Kapital wird bei Beziehern von ALG II nicht zum Vermögen gerechnet. Eine Pfändung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung der Leistung darf erst mit Beginn der Altersrente ab 60 Jahren oder der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnen und muss bis zum Lebensende erfolgen.
Eine einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn in Höhe von 30 % ist möglich. Die Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig. Während der Ansparphase kann aus dem Vertrag Kapital zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder Wohnung entnommen werden (bis zu 50.000,00 EUR). Diese Summe muss aber in monatlichen Raten zurückgeführt werden. Erfolgt dies nicht, müssen die staatlichen Fördergelder und die Steuererstattungen zurückgezahlt werden.

Rürup Rente:(vorrangig für Selbständige, Freiberufler)
Die Förderung durch den Staat besteht darin, dass die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können und diese zu Steuerersparnissen führen. Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung erfolgt nur als lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr. Einmalzahlungen gibt es nicht. Das Kapital kann nicht beliehen werden. Die Rürup-Rente ist wie die Riester Rente vor Insolvenzen (Pfändung) geschützt.

Betriebliche Altersvorsorge:
In Tarifverträgen ist festgelegt inwieweit sich der Arbeitgeber finanziell am Aufbau einer Betriebsrente beteiligt. Der Arbeitnehmer kann vereinbaren, dass von seinem Lohn ein bestimmter Teil in diese Altersvorsorge eingezahlt wird. Die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge hat für den Arbeitnehmer sowie für den Arbeitgeber finanzielle Vorteile. Der Arbeitgeber kann dadurch bei den Sozialabgaben sparen. Für den Arbeitnehmer sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.

Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Förderrente frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es die allgemeingültigen optimalen Altersrenten nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.

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