Informationen zum Alterseinkünftegesetz
Im Jahr 2005 führte die Bundesregierung ein neues Gesetz ein, das Alterseinkünftegesetz.
Doch was genau soll dieses Gesetz regeln?
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Wie der Name schon vermuten lässt, möchte der Staat mit diesem Gesetz die Besteuerung von Alterseinkünften, also Renten und Pensionen, regeln – oder besser gesagt neu regeln. Gültig ist dieses Gesetz ab 2005, allerdings läuft eine Übergangsphase bis 2040, um eine Gleichbehandlung zu garantieren. |
Die Annahme, dass Renten bis dato steuerfrei waren ist falsch. Denn auch schon vor 2005 mussten Teile davon versteuert werden. Hierzu wurde der so genannte Ertragsteil herangezogen, der jeweils vom Alter des Rentenbeginns des Einzelnen berechnet wurde. So mussten viele Rentner überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen, da beispielsweise bei einem Rentenbeginn von 65 Jahren der Ertragsteil bei nur 27 Prozent lag.
Doch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2002 musste hier ein neues Gesetz geschaffen werden. Nun mussten Renten und Pensionen aufeinander abgestimmt und – „nachgelagert“ besteuert werden.
Aber was heißt „nachgelagerte Besteuerung“?
Wer schon in seiner aktiven Arbeitszeit für die Rente spart und Vorkehrungen trifft, muss keine Steuern auf diese Vorsorge leisten. Das angesparte Vermögen wird erst mit dem Renteneintritt steuerpflichtig, unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge. Das heißt: Lediglich die im Rentenalter zu erwartenden Gewinne werden vom Fiskus belangt, aber nicht die Aufwendungen, die Sie zur Vorsorge im Arbeitsleben leisten.
Und genau hier ergibt sich vor allem für jüngere Menschen, die im Arbeitsleben stehen, ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Denn die Aufwendungen, die Sie jetzt für Ihre spätere Rente leisten, können Sie selbstverständlich beim Finanzamt geltend machen. Im Enddefekt zahlen Sie weniger Steuern und haben mehr in der eigenen Tasche. Vor allem für junge Familien dürfte sich hier eine sinnvolle Altersvorsorge auftun, denn die Steuerersparnisse können für eigene Bedürfnisse verwendet werden.
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Doch was ist mit denen, die schon vor 2005 Rente oder Pension bezogen haben?
Nun, sämtliche Renten ab 2005 werden „nachgelagert“ vom Staat besteuert – das Gleiche gilt für Renten und Pensionen, die schon vor 2005 angefangen haben. Hier gilt dann meist ein Steuersatz von 50 Prozent.
Doch auch hier gelten natürlich bestimmte Einkommenssätze. So müssen Alleinstehende, die monatlich nicht mehr als 1.575 Euro Rente – bzw. 18.900 Euro jährlich – beziehen, keine Einkommenssteuern zahlen. Für Paare liegt die Grenze bei 3.150 Euro oder jährlich 37.800 Euro (Stand 2007).
Für unsere späteren Rentner hat die Sache aber natürlich auch einen Haken. Renten bzw. Pensionen, die vor oder ab 2005 fällig wurden, müssen lediglich einen Steuersatz von 50 Prozent zahlen. Doch mit jedem Jahr bis 2020 steigt dieser Satz um satte 2 Prozent – ab 2020 beträgt die Steigerung nur noch 1 Prozent. Ab 2040 werden dann also alle Renten voll – sprich zu 100 Prozent – besteuert.
Aber auch hier gelten die Freibeträge.
Für andere Rentenaufwendungen – wie etwa von Selbständigen – gelten einige Besonderheiten. Hier empfehlen wir jedoch ein Gespräch mit einem professionellen Rentenberater!
Auf jeden Fall solte sich jeder mit der eigenen Altersvorsorge frühzeitig beschäftigen. Durch die unterschiedlichen Lebensziele und Lebenssituationen eines Menschen kann es eine für alle optimale Altersvorsorge nicht geben. Eine individuelle Bedarfsanalyse sollte jeder für sich oder die eigene Familie durchführen lassen.
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